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Geschrieben von lilly1211 am 28.07.2011, 19:46 Uhr

noch ne Ergänzungsfrage

noch ne Frage hätte ich bzgl der Arbeitszeiten: Der Job wäre an zwei Vormittagen gewesen und an einem Nachmittag 13-18 Uhr. Der Kiga von meiner Tochter schließt um 14.30, die Krippe um 16.00 Uhr. Ich habe am Arbeitsamt "Teilzeit flexibel" angegeben, was immer das heißt. Wenn es mir jetzt ein Job nicht wert ist noch für zusätzliche Kinderbetreuung zu Sorgen (Kinder sind 2 und 4), muss das nicht akzeptiert werden? Wo soll das Kind denn hin bis ich um 18.30 nach Hause komme?

Kann man nicht gleich sagen man arbeitet nur von 8-14 Uhr? Also zumindest fürs Arbeitsamt, wo ich mich privat hinbewerbe kann ich ja individuell entscheiden ob ich bis abends arbeiten will oder nicht.

 
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