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Geschrieben von Benedikte am 27.10.2016, 19:00 Uhr

noch eine nutzlose Antwort

isi,
in meiner Behörde ist das Höchstalter aufgehoben.Sprich, da gibt es überhaupt keine Altersbeschränkungen mehr.

Ich VERMUTE daher, dass das überall unterschiedlich ist. Wenn Du Landesbeamtin bist, musst Du mal in deinem Bundesland schauen.

Und- auf probe mündet ja im regelfall in lebenszeit. Kann man das nicht als einheitliche periode sehen, sprich, auf den anfang abstellen, nicht auf das Ende? Ich meine, so wie die verhältnisse und Vorzeichen derzeit sind, kann ich mmir nicht vorstellen, dass jemand einen rechtlichen Nachteil dadurch erleidet, dass er etwas rechtmäßoges getan hat- alsp Kind plus Elternzeit.

Benedikte

aber be careful mit sowas- frag nach

 
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