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Geschrieben von Jeckyll am 08.09.2013, 19:50 Uhr

nicht nrw...

"nur" BW...

Leitung wird freigestellt, in der Regel 10% vH pro Gruppe. Je nach Träger muss man dafür aber etwas kämpfen oder hat sogar noch mehr freigestellte Zeit.

Anwesenheitspflicht bei Bring- oder Abholzeiten gibt es nicht. Ich kenne Leitungen, die immer "Normaldienst" hatten und welche die im normalen Schichtdienst mitgemacht haben.

Und bei externen Honorarkräften (zB für Sprachförderung) muss nicht zwingend eine FK im gleichen Raum sein, wenn diese Honorarkraft ein erweitertes Führungszeugnis bringt (glaube dass das jetzt sogar Pflicht für alle ist).

Jeckyll

 
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