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Geschrieben von lotte_1753 am 18.10.2016, 13:54 Uhr

Nein

Wobei natürlich streng genommen die Problematik nur deshalb entstanden ist, weil sich das BVerfG aus moralischen Überlegungen heraus über den Gesetzgeber erhoben hat. Es ist ja nicht so, dass die Würde des Menschen ein klar definierter Begriff wäre. Jede Auslegung ist Wertung und damit zumindest auch Ausdruck eigener Moralvorstellungen.

 
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