Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von DecafLofat  am 05.01.2012, 19:27 Uhr

nein kann man nicht. der wulff könnte die merkel entlassen. aber nicht vice versa.

er kann entweder zurücktreten oder sterben.
ODER
er kann angeklagt werden, wegen verletzung des grundgesetzes oder eines anderen bundesgesetzes. alles geregelt in der präsidentenanklage, artikel 61 grundgesetz.

bobfahrer, weißt ja: bayern 2 hören bildet.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.