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Geschrieben von Sille74 am 05.04.2018, 23:48 Uhr

Nein, geht es nicht.

Es geht hier um Diplomatie, Mechanismen auf dem diplomatischen Parkett etc. Das derzeitige Handeln kann man für falsch halten, aber mit Rechtsstaatlichkeit, "in dubious pro reo" und dgl. hat das einfach nichts zu tun. Wie Shinead schreibt, sind das Dinge, die im Verhältnis Staat < --> Bürger, im Strafverfahren relevant werden. Von mir aus kann man gewisse Parallelen ziehen, um darzustellen, dass man die Maßnahme für falsch hält, indem man sagt, im Strafverfahren WÜRDE unter diesen Umständen niemand verurteilt. Aber wir sind halt nicht im Strafverfahren, sondern in der Diplomatie, die ihre eigenen Gesetze hat, z.T. ungeschrieben, z.T. durch völkerrechtlich Verträge (z.B. im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen) geregelte.

Schau doch mal, weswegen sonst Botschafter einbestellt oder ausgewiesen werden. Da geht es um Symbolik...

 
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