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Geschrieben von Leewja am 18.12.2017, 11:35 Uhr

Naja, ich denke, sowas hätte man spätestens nach den ersten Malen

jeweils sorgfältig, auch mit kopierten Unterlagen, dokumentieren sollen.
Zudem muss man evtl. Unterredungen immer noch mal als kurze email zusammenfassen und dann an ihn schicken "Wie wir gerade besprochen haben, sehen Sie bei dem Pat. XY folgendes Vorgehen für angezeigt, wohingegen ich, in Absprache mit den Oberärzten Am, B und C denke, wir sollten so und so vorgehen.
Ich habe die Leitlinien angehängt,. Soll ich jetzt tatsächlich...."
Diese Korrespondenz muss man sich natürlich auch abspeichern/nach hause schicken/kopieren.
Bei ernsthaft Patientengefährdenden Dingen MUSS man dann (davon bin ich wirklich fest überzeugt) dem Chef sagen "Ich halte das für falsch. Ich werde das so nicht machen, Sind Sie bereit, darüber nochmal zu reden? Sonst muss ich mich an den Betriebsrat und im Endeffekt an die Geschäftsführung wenden."
Wenn dort dann entsprechende Unterlagen und Korrespondenz vorgelegt werden, wird das zwar vermutlich das Arbeitsverhältnis zerrütten zwischen deinem Chef und Dir, hopefully wird dann aber der Chef gefeuert und Du kannst das dann übernehmen.
Dagegen was sagen wird wohl keine Geschäftsführung...und sonst musst du ihn tatsächlich anzeigen oder Pat./Angehörige dazu überreden.

Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.

Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.

 
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