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Geschrieben von Sille74 am 04.10.2016, 16:55 Uhr

Na ja, aber es gab ja ganz offensichtlich diplomatische Verwerfungen ...

... nach dem Böhmermann-Auftritt, und es gibt eben hier in D den § 103 StGB (wurde ja alles damals hier durchdiskutiert ... ).

Natürlich wird China die Ai Weiwei-Ausstellung auch nicht passen, aber da kann es halt wenig machen. Ai Wriweis Werke fallen halt eindeutig unter die Kunstfreiheit bei uns, wahrend Böhmermann sich halt sehr auf der Grenze zwischen (strafbarer) Schmähung und Kunst-/Meinungsfreiheit bewegte. Das ist ja im Prinzip in dem Bereich ja auch nichts Neues, nur selten reagiert ein Staatsoberhaupt da so unsouverän.

 
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