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von DecafLofat  am 22.11.2016, 8:03 Uhr

Muss man denn zum Lehrersprechtag?

müssen muß man nichts.
aber ich schließe mich der GROSSEN mehrheit hier an, die schreibt, man sollte, v a wenn das kind eine diagnostizierte schwäche hat und die lehrerin gesprächsbedarf signalisiert.

nun weiß ich nicht genau wie dieser "lehrersprechtag" bei euch so abläuft.

bei uns in der grundschule haben die lehrer ihre wöchentliche sprechstunde (whrd des vormittags, eine freistunde, die klasse hat da dann sport/Religion/werken o ä) und die lehrerin eben sprechstunde. falls da bedarf ist von einer der beiden seiten, wird das via kontaktheft ausgemacht. da hat die lehrkraft dann auch wirklich die ganzen 45 minuten zeit.

zusätzlich dazu gibt es am weihnachtsbazar die möglichkeit zum gespräch zu gehen, v a für eltern gedacht die die vormittagsstunde nicht wahrnehmen können. allerdings planen die lehrer bei dieser dann auch wirklich nur 15 minuten zeitslots pro anmeldung, bedarf wurde per rücklaufzettel erfragt. wenn wirklich was ansteht, wäre mir das zu wenig.

ich würde dir auch empfehlen, mal deine kampfansage im AP nochmal durchzulesen und zu hinterfragen ob das die haltung ist, mit der man der lehrkraft des kindes gegenübertreten möchte...

 
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