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von Leena  am 09.11.2011, 20:36 Uhr

Mütter müssen Namen des Vaters preisgeben

...nee, wenn sie wirklich nicht will, wird ihr in der Erzwingungshaft der Name auch nicht einfallen. :-)

(Ich habe den Namen des Vaters meines ältesten Kindes übrigens auch sämtlichen offiziellen Stellen etc. gegenüber ausdrücklich nicht angeben. Allerdings habe ich die finanziellen Folgen meiner Entscheidung auch komplett allein getragen, keinerlei staatlichen Leistungen erhalten - und auch keinen Scheinvater geschädigt. Und mittlerweile ist das Thema bei uns sowieso durch, weil mein Mann schon vor Jahren mein Kind1 adoptiert hat.)

 
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