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Geschrieben von bobfahrer am 09.11.2011, 19:14 Uhr

Mütter müssen Namen des Vaters preisgeben

Wobei auch ich mich frage warum der "nicht Vater" sich das Geld nicht bei der Mutter holen kann, diese kann ja dann der "echten" Vater wiederum auf ausstehenden Unterhalt verklagen.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,796723,00.html


Und wie soll das in der Praxis aussehen?

 
8 Antworten:

ist zu hoffen, dass diese Frauen auch wissen

Antwort von monschischi am 09.11.2011, 19:46 Uhr

wer der Vater sein kann :-)
laut rtl talkshows kommen meist mehrere männchen in frage

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Re: ist zu hoffen, dass diese Frauen auch wissen

Antwort von bobfahrer am 09.11.2011, 19:51 Uhr

...deswegen versteh ich ja nicht das der bisher aus gutem Glauben zahlende Mann seine Kohle nicht bei ihr einklagen kann soi sie den Namen nicht Preis gibt zwecks Test...

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Re: Mütter müssen Namen des Vaters preisgeben

Antwort von Leena am 09.11.2011, 20:10 Uhr

...tja, und wenn ich offiziell nicht sagen will, wer der Vater ist - wie soll das dann durchgesetzt werden? Erzwingungshaft..? Dürfte auch nicht zielführend sein, wenn ich nun mal nicht will. :-)

Wobei ich durchaus der Meinung bin, die Mutter sollte dem Zahl-Vater, der gar nicht der Vater ist, den Unterhalt wieder zurückzahlen müssen und den "Schaden" ersetzen, wenn sie den tatsächlichen Vater nun einmal nicht nennen will.

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Re: Mütter müssen Namen des Vaters preisgeben

Antwort von bobfahrer am 09.11.2011, 20:27 Uhr

......dann fällt ihr der Name sicher wieder ein........

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Re: Mütter müssen Namen des Vaters preisgeben

Antwort von Leena am 09.11.2011, 20:36 Uhr

...nee, wenn sie wirklich nicht will, wird ihr in der Erzwingungshaft der Name auch nicht einfallen. :-)

(Ich habe den Namen des Vaters meines ältesten Kindes übrigens auch sämtlichen offiziellen Stellen etc. gegenüber ausdrücklich nicht angeben. Allerdings habe ich die finanziellen Folgen meiner Entscheidung auch komplett allein getragen, keinerlei staatlichen Leistungen erhalten - und auch keinen Scheinvater geschädigt. Und mittlerweile ist das Thema bei uns sowieso durch, weil mein Mann schon vor Jahren mein Kind1 adoptiert hat.)

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@Leena

Antwort von shinead am 09.11.2011, 21:26 Uhr

M.E. hat aber Kind1 ein Recht auf Auskunft Dir gegenüber.

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Re: @Leena

Antwort von bobfahrer am 09.11.2011, 21:31 Uhr

Ich meinte nicht Haft sondern WENN sie zur Zahlung verurteilt wird fällt ihr sicher der Name ein um sich wiederum am richtigen Vater schadlos zu halten...

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Re: @Leena

Antwort von Leena am 09.11.2011, 21:37 Uhr

...dass ich meinem Kind im "Innenverhältnis" den Namen des Vaters genannt habe, dass es die Familie des Vaters kennt etc. pp. - das ist alles eine ganz andere Baustelle. :-)

Mir war es einfach wichtig, dass der Vater "offiziell" eben nicht der Vater war.

Im Übrigen hat ein Kind so oder so gegenüber der Mutter ein Anrecht darauf, den Namen des Vaters genannt zu bekommen, auch da kann Erzwingungshaft angeordnet werden - aber wenn die Mutter wirklich nicht will, will sie nicht, da ändert auch alles "Recht haben" und "Erzwingungshaft" und was nicht alles nichts daran.

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