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Geschrieben von GeorgPuetz am 09.11.2011, 21:19 Uhr

Müssen wir Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen wenn...

Mit ziemlicher Sicherheit ja, weil das Zinsniveau in den letzten Jahren gefallen ist. Wenn die Immobilie verkauft wird, ist die Bank aber an die Vorgaben aus der Rechtsprechung gebunden, wie genau sie die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen hat. Nach meiner Erfahrung sind rund die Hälfte der Bankenberechnungen nicht korrekt, natürlich zu ungunsten der Kunden.

Ein Pfandtausch geht grundsätzlich natürlich auch (Tausch neue Immobilie gegen alte Immobilie). Problem ist es, dass alles zeitlich überein zu bekommen. Da zicken sehr häufig die Banken. Macht denen viel Arbeit, ohne den Ertrag zu erhöhen. Eine Bearbeitungsgebühr ist sicher zu zahlen.

Ein Käufer für Euer Haus wird ganz sicher nicht in Euren Darlehensvertrag einsteigen. Er würde ein Darlehen mit einem aus heutiger Sicht viel zu hohen Zins und kurzer Restlaufzeit nehmen. Das müsste ein Vollpfosten sein, der sowas macht.

Das jetzige Haus vermieten könnte ein Lösung sein. Vielleicht reicht die Miete ja, um die Finanzierungsrate zahlen zu können. Vermietung über diese Entfernung ist aber nicht ganz einfach. Man hat kaum noch Kontrolle über sein Haus und seinen Mieter und wenn mal was ist, ist es ne Menge Fahrerei.

Grüße Georg Pütz
info@esel-streck-dich.de

 
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