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Geschrieben von mncrew am 09.11.2011, 19:53 Uhr

Müssen wir Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen wenn...

Hallo!

Folgendes Problem:

Wir haben vor einigen Jahren ein Haus gekauft (10 Jahre Zinsbindung) mein Mann arbeitete in einer Firma in der er sehr gut verdiente, nun trat unerwartet eine Insolvenz in der Firma auf und allen wurde daraufhin gekündigt.
Jetzt hat er hier keine Chancen auf eine Arbeitsstelle in der er wenigstens genauso viel verdienen würde wie in seiner Firma außer er geht zur Leihfirma hätte dann auch sofort einen Job aber das Einkommen wird nicht reichen um das Haus zu tragen.
Jetzt hat er einen Jobangebot in 600 km entfernung bekommen mit sehr gutem Verdienst, das Problem ist nur das wird dahin umziehen müßten.

Wie sieht es jetzt aus wenn wir unsere Hausfinanzierung bei der Bank kündigen, um in 600 km entfernung etwas zur Miete zu nehemn, müßen wir die Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen? Ich meine es war ja nicht unser Verschulden das die Firma Insolvenz hat.

Hat jemand erfahrung in diesen Dingen?

Wäre euch für eine Antwort sehr dankbar.

LG

 
10 Antworten:

Re: Müssen wir Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen wenn...

Antwort von bobfahrer am 09.11.2011, 20:04 Uhr

Bei uns wollte die Bank auch 5700€ VFE haben, ich da socleh Wellen gemacht das es am Ende noch 1500€ waren. Das ist nicht ganz so legal wie die das darstellen.

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Re: Müssen wir Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen wenn...

Antwort von Stöppel am 09.11.2011, 20:24 Uhr

Ich denke mal, dass es die Bank wenig interessiert, aus welchem Grund ihr aus der Finanzierung aussteigen wollt/müsst.
Wollt ihr das Haus verkaufen? Vielleicht ist es möglich, dass der Käufer in den Finanzierungskredit einsteigt? Wie lange läuft denn der Kredit noch? Verkaufserlös gut anlegen und davon den Kredit regulär abbezahlen?
Ich denke, ihr müsst euch da mehrere Möglichkeiten durchrechnen lassen ...

LG

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ja

Antwort von Patti1977 am 09.11.2011, 20:36 Uhr

ich arbeite bei bank im kreditbereich. der bank ist es egal. aber man kann handeln. nachfragen bringt was!

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Re: Müssen wir Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen wenn...

Antwort von Ameise am 09.11.2011, 20:37 Uhr

Hi,

die Banken haben da verschiedene Vorgehensweisen und vertragliche Regelungen. Am Besten ist es, einen Termin auszumachen und mal alles durchrechnen zu lassen.

Es kommt ja immer darauf an, wie lange der Kredit noch läuft, welche Zinsen Ihr festgemacht hattet und wie hoch die Zinsen jetzt wären.

Wenn der Vertrag nicht mehr lange läuft, kann man auch den Verkaufserlös als Festgeld anlegen und als Sicherheit für den Kredit hinterlegen.

Oder der Käufer übernimmt den Vertrag. Aber da musst Du erst mal den passenden Käufer finden - ist oft schwierig.

Oder Ihr habt vor, ein neues Haus zu kaufen, dann könnt Ihr einen Objekttausch machen - der kredit läuft weiter und wird auf das neue Haus übertragen.

Oder Ihr behaltet das Haus und vermietet es vorübergehend - mit Verkaufsoption.

Ihr solltet Euch konkret alle Möglichkeiten ausrechnen lassen, um abschätzen zu können, was das beste wäre.

LG

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vermieten

Antwort von like am 09.11.2011, 20:58 Uhr

wär jetzt auch mein Gedanke gewesen. Wollt ihr auf immer und ewig weg?
Weiß natürlich nicht, was ihr Miete bekommen könntet und ob das den Kredit tilgt.

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Re: ja wir wollen dann für immer weg...

Antwort von mncrew am 09.11.2011, 21:06 Uhr

deshalb wird das mit dem Vermieten nicht so einfach sein, falls es Probleme geben sollte mit dem Haus usw. dann haben wir eine Strecke von 600 km zu fahren.

LG

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Re: Müssen wir Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen wenn...

Antwort von GeorgPuetz am 09.11.2011, 21:19 Uhr

Mit ziemlicher Sicherheit ja, weil das Zinsniveau in den letzten Jahren gefallen ist. Wenn die Immobilie verkauft wird, ist die Bank aber an die Vorgaben aus der Rechtsprechung gebunden, wie genau sie die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen hat. Nach meiner Erfahrung sind rund die Hälfte der Bankenberechnungen nicht korrekt, natürlich zu ungunsten der Kunden.

Ein Pfandtausch geht grundsätzlich natürlich auch (Tausch neue Immobilie gegen alte Immobilie). Problem ist es, dass alles zeitlich überein zu bekommen. Da zicken sehr häufig die Banken. Macht denen viel Arbeit, ohne den Ertrag zu erhöhen. Eine Bearbeitungsgebühr ist sicher zu zahlen.

Ein Käufer für Euer Haus wird ganz sicher nicht in Euren Darlehensvertrag einsteigen. Er würde ein Darlehen mit einem aus heutiger Sicht viel zu hohen Zins und kurzer Restlaufzeit nehmen. Das müsste ein Vollpfosten sein, der sowas macht.

Das jetzige Haus vermieten könnte ein Lösung sein. Vielleicht reicht die Miete ja, um die Finanzierungsrate zahlen zu können. Vermietung über diese Entfernung ist aber nicht ganz einfach. Man hat kaum noch Kontrolle über sein Haus und seinen Mieter und wenn mal was ist, ist es ne Menge Fahrerei.

Grüße Georg Pütz
info@esel-streck-dich.de

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Re: Müssen wir Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen wenn...

Antwort von IngoT am 09.11.2011, 23:30 Uhr

Hallo,

wenn ich die Aussage des Bankkaufmanns hier im Thread vernehme, dass man mit der Bank bzgl. der VFE "handeln" könne, dreht sich mir der Magen um. Es existieren vielmehr seit geraumer Zeit höchstrichterliche Entscheidungen, die von vielen Banken nach wie vor ignoriert und VFE ermittelt werden, die jenseits von gut und böse liegen. Viele dieser Banken nähern sich dann bei berechtigtem Vortrag sehr zögerlich dem zulässigen Höchstbetrag und nennen es dann noch euphemistisch "Kulanz".

Insbesondere wenn geschützten Gründe zur Ablösung vorliegen, wie bspw. dem Hausverkauf, würde ich daher grundsätzlich die ermittelte VFE durch einen Experten oder wenn man es sich zutraut, selbst mittels eines seriösen Online-Vorfälligkeitsentschädigungsrechners prüfen lassen.

Aber auf den Kern der Frage zurückzukommen, der Grundsatz lautet nun einmal "pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten". Von beiden Seiten. Die Bank hat ihre Pflicht erfüllt und das Darlehen ausbezahlt. Nun ist es Eure Pflicht, den Vertrag einzuhalten und regelmäßig Zinsen zu zahlen und den Kredit sukzessive zu tilgen. Für die Bank ist es nun einmal nicht von Interesse, ob und aus welchen Gründen Ihr das Darlehen nicht mehr bedienen könnt. Ihr stünde daher der Ersatz eines Schadens bei Darlehenskündigung innerhalb der Zeit der rechtlich geschützten Zinserwartung zu. Und der dürfte anfallen, wenn ich mir die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre anschaue, da die Bank das vorzeitig zurück erhaltene Gehalt nun nur zu einem geringeren Zinsniveau wieder ausleihen kann, sie also einen Zinsverlust erleidet.

Beste Grüße und viel Erfolg

IngoT
technik@wehrt.de

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Re: Müssen wir Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen wenn...

Antwort von Hannehoch6 am 10.11.2011, 8:12 Uhr

ihr könnt wohnen wo ihr wollt. Bedenkt aber, wenn ihr noch Eigenheimförderung vom Staat bezieht oder bezogen habt, da sollte man überlegen, ob es nicht besser ist, wenn der Mann erst einmal dort anfängt zu arbeiten und ihr evtl. erst später nachkommt?

Die Vorfälligkeitsentschädigung muss gezahlt werden, wenn ihr das Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Da ihr jetzt kein Geld habt, frage ich mich womit ihr das Darlehen komplett zurückzahlen wollt?

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Re: Müssen wir Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen wenn...

Antwort von bobfahrer am 10.11.2011, 12:44 Uhr

Eben weil die Banken die VFE zu Ihren gunsten berechnen musst du denen den Marsch blasen!" Ich hab mit der Bafin gedroht und schwupps wurden aus 5700 nur nich 1500€

Banken bzw deren lakaien sind von Haus aus asozial sonst würden sie was anständiges arbeiten...., also gib alles!

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