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Geschrieben von DK-Ursel am 17.09.2018, 23:05 Uhr

Moment - meine Frage war.....

es ist aber so, anscheinend da wie hier:
Solange der Pflegebedürftige halbwegs - udn der Begriff ist dehnbar - zuhause zurechtkommt, kann man ihn nicht ins Heim einweisen.
Entmündigung ist so leicht nicht --- mein Mann ist immerhin Betreuer (oder wie das auf Deutsch heißt), so daß Arzt, Bank und Kommune vieles mit ihm verhandeln und ohne Verlertzung der Schweigepflicht offenlegen kann, aber entmündigt istsie nicht:
SIE bestimmt letzten Endes und unterschreibt,
Daß Entmündigung sooo leicht nicht ist, finde ich aber trotzdem gut --- denn wer in diese Mühlen gerät, kommt ja nie wiede rraus.

Gruß Ursel, DK

 
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