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Geschrieben von JoVi66 am 20.04.2006, 21:33 Uhr

Mmmh, frag entweder mal um Rat bei der

Selber Rat wie seansmama, .
Aber ich weiß, dass der 18 jährige- sollte er noch studieren ( glaube muß Erststudium sein) bis zur Vollendung des 28. Lj anspruch gegen seine Eltern ( oder Erzeuger wie du sagst hat. Ob es für andere Ausbildungen z.B. mit Lehrzeoit auch gilt, wei0ß ich nicht.
Aber wie gesagt, oben oder beim JA direkt anrufen!
Gruß Johanna

 
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