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Geschrieben von shinead am 31.10.2011, 18:31 Uhr

Mitgehangen mitgefangen?

Wurden die Waren mit seinem Einverständnis auf seinen Namen bestellt? Dann ist es auch sein Problem.

Grundsätzlich sollte er die Zahlung der Rechnung von ihr einfordern. Tut sie es nicht kann er sich an seinen Anwalt wenden oder die Rechnungen zahlen.

 
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