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Geschrieben von EarlyBird am 04.07.2017, 11:58 Uhr

Mit Dankbarkeit hat das doch auch Nichts zu tun.

Also ich verstehe schon die Bedenken bzgl der arbeitsrechtlichen Diskriminierung. Aber da die Kundschaft ausschließlich aus Frauen besteht, welche eben größtenteils aufgrund der geschützten, weiblichen Intimitätsphäre dort Schwimmen gehen, müsste sich vorerst einen Richter finden der hier dasarbwitsrechtliche Diskriminierungsgesetz in den Vordergrund urteilt. Im Grunde wäre dann diese ganze Einrichtung diskriminierend.
In Frauenhäuser werden übrigens auch nur Frauen eingestellt, zumindest in unserem.
Und falls sich tatsächlich nicht ausreichend weibliches Personal finden lässt, so kann man z.B. via Dienstplan einen Tag/Woche weiblichesPersonal garantieren.
Bei uns gibt es übrigens durchaus Bademeisterinnen, in jedem Schwimmbad.

 
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