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Geschrieben von Ronja Räubertochter am 30.04.2017, 12:11 Uhr

Minusstunden durch Feiertag?

Hi,

vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus.

Mein Arbeitgeber hat eine neue Art eingeführt wie wir unsere gearbeiteten Stunden aufschreiben sollen. So weit ja so gut.
An Tagen an denen ich auf der Arbeit anwesend bin, schreibe ich die Stunden auf, die ich auch arbeite. Wir haben jeden Tag eine andere Stundenanzahl die wir anwesend sind. Sind in einem Dienstplan so festgelegt.
An Urlaubs-, Feier- und Fehltagen wegen Krankheit habe ich meine wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit einzutragen.
Das bedeutet für meine Kolleginen und mich z. B. an jedem Feiertag der auf einen Montag fällt, das uns 2 bis 4 Minusstunden anfallen die wir wieder einarbeiten müssen.
Im Gegenzug bekomme ich meinen kurzen Tagen bei Urlaub oder Krankheit Plusstunden.
Ich persönlich bin ja der Meinung, das es so nicht rechtens sein kann.
Meine Chefin meint nur, der Betriebsrat hat das so genehmigt. Somit ist das so.
Hat jemand rein zufällig eine Ahnung ob das Stimmt?

Lg
Ronja

 
51 Antworten:

bei mir

Antwort von Ellert am 30.04.2017, 12:52 Uhr

Ich arbeite Dienstag und Donnerstag 6 STd und Mittwochs 8
wenn Krankheit auf die Tage fällt oder Frei dann gelten die 6 oder 8 Std wie normal zu arbeiten gewesen wäre

dagmar

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Re: bei mir

Antwort von Ronja Räubertochter am 30.04.2017, 13:54 Uhr

So kenne ich das auch. Genau so wurde es auch bis Ende Februar gehandhabt.
Nun gibt es diese neue Regelung. Und ich kann mir nicht wirklich vorstellen, das es so rechtens ist.

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Re: bei mir

Antwort von Ellert am 30.04.2017, 14:23 Uhr

Hast Du mal beim Betriebsrat nachgefragt ?
Ist ja schon komisch wenn die das einfach so ändern
und gerade Montage sind ja so oft frei.
Ich bin da leider auch etwas ange... denn ich arbeite Monatsg nie, sowas wie heuer , Pfingsten, Ostern etc bringt mir nicht mehr frei wie sonst
ist halt so

dagmar

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von Trini am 30.04.2017, 14:32 Uhr

Beide Modelle sind rechtens.
Letztlich gleicht es sich ja aus.

Trini

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von Hubbeldubbel am 30.04.2017, 14:45 Uhr

Rechtlich absolut i.O.

Ich kann mich noch an meine Ausbildungszeit erinnern, wir Azubis im 1 Jahr waren nach dem ersten Feiertag, der auf einen theoretisch langen Dienstag (10 Stunden) fiel, erboßt, zwei Minusstunden zu bekommen :-D Klar, wenn man Freitag nur 6 Stunden geht... bei einer täglich verteilten Zeit von 8 Stunden :-)

Wir machen heute noch gern an Freitagen Urlaub. Der bringt dann entweder 2 Überstunden oder man braucht am Scheiladi (scheißlangerdienstag) nur 8 Stunden zu gehen, um auf +- 0 zu kommen.

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von dhana am 30.04.2017, 17:37 Uhr

Hallo,

ist bei mir auch so, das ich durch Feiertage Minusstunden mache.

Ich habe einen Arbeitsvertrag über 30 Wochenstunden - verteilt auf 5 Tage - wobei die Zeiteinteilung "frei" ist - also so wie betriebsbedingt sinnvoll und notwendig. Wir sind nur zu 3. in der Abteilung und sprechen uns halt ab.
Jetzt ist es so, das ich meist Montag bis Mittwoch bis zum Schluss arbeite (8-10h), Donnerstag bis Mittags (ca. 6h) und Freitag dafür frei habe. Wenn zuviele Plusstunden sind hab ich auch mal Donnerstag ganz frei.

Aber bei Urlaub rechne ich pro Urlaubstag 6h Arbeitszeit - da je 5 Tage Woche. Für einen Feiertag rechne ich auch 6h Arbeitszeit.
Wenn der Feiertag auf einen Montag fällt, dann hab ich damit Minusstunden - weil ich da ja eigentlich mehr arbeiten würde und mir die Zeit dann auf die Wochenarbeitszeit fehlt - wenn der Feiertag auf Donnerstag oder Freitag fällt mache ich dagegen plus...
Einzelne Urlaubs- oder Krankheitstage sind da meist ungünstig - da komme ich auch ins Minus - eine ganze Woche Urlaub/Krankheit gleicht sich wieder aus.

Rechtlich ist das so ok.

Gruß Dhana

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von Muts am 30.04.2017, 17:48 Uhr

Ich arbeite auch nur an 3 Wochentagen und wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, dann muss ich die Stunden eintragen, die ich gearbeitet hätte und dann dazu vermerken, dass es ein gesetzlicher Feiertag ist.
Minusstunden fallen so nicht an.
Eigentlich müsste es bei Euch doch auch so sein?

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von Leena am 30.04.2017, 18:28 Uhr

Bei uns wurde es vor ein paar Jahren umgestellt, dass die Wochenarbeitszeit immer regelmäßig auf alle Arbeitstage verteilt wird - ist rechtlich zulässig, ja.

Ich arbeite z.B. vereinbarungsgemäß 3 Tage / Woche jeweils 8 Stunden. Für Urlaub / Krankheit / Feiertage wird immer alles auf 5 Tage / Woche umgerechnet. Also wenn an einem Werktag, an dem ich nicht arbeiten muss, ein Feiertag ist, mache ich in der Woche 1/5 meiner Wochenarbeitszeit Plus. Wenn dagegen an einem meiner Arbeitstage ein Feiertag ist, mache ich entsprechend rd. 3,5 Std. Minus. Ist so - und ist rechtlich zulässig. Weil es sich ja ausgleichen würde mit den Werktagen, an denen man nicht arbeiten muss und dann "ungerechtfertigt" Gute macht. (Ich mag keine Feiertage donnerstags, das haut dann immer so rein. *seufz*)

Richtig doof finde ich es aber im Krankheitsfall - wenn ich dienstags krank werde und den Rest der Woche krankgeschrieben würde, mache ich 1/5 meiner Wochenarbeitszeit Minus. Obwohl ich an allen Tagen, an denen ich arbeiten müsste, krank war. Theoretisch ginge es sich ja wieder aus, wenn man auch einen freien Tagen zum Arzt geht und sich krank schreiben lässt. Praktisch endet es regelmäßig doch damit, dass ich finde, so krank bin ich nicht, geht schon irgendwie...

Ich fand's früher besser. Der Arbeitgeber sieht es aber anders. Außerdem ist es praktischer, wenn nicht x Arbeitszeitmodelle ins Arbeitskonto alle Mitarbeiter eingepflegt werden müssen, sondern immer nur "1/5 Wochenarbeitszeit". Ja, stimmt sicherlich...

Rechtlich haltbar ist es jedenfalls.

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war früher bei mir auch so!

Antwort von Alex2003 am 30.04.2017, 20:38 Uhr

ist nun mal so!!!

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von KKM am 30.04.2017, 21:18 Uhr

Die hiesige Kommunalverwaltung in NRW macht das auch so.

Meine Bundesverwaltung nicht. War für eine Kollegin übel, als Weihnachten und somit Silvester am Donnerstag und Freitag waren, sie an diesen Tagen aber nicht arbeitet.

Nach Eurem Modell hätte sie in diesem Jahr zumindest etws von den Feiertagen gehabt.

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bei mir ist in der Zeiterfassung die 3 Tagewoche eingepflegt

Antwort von Ellert am 30.04.2017, 23:20 Uhr

Ich habe auch nur 18 Tage Urlaub im Jahr
- mein persönliches Arbeitszeitmodell -
da ich ja nur 3 Tage arbeite.
Es ist richtig mit 6 / 8 / 6 Stunden eingegeben
Montag und Freitag zählt null Stunden
Pech wenn Feiertage drauf fallen

Schon seltsam wie jeder AG das anders handhabt

dagmar

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Ellert...

Antwort von kleineTasse am 01.05.2017, 8:08 Uhr

warum hast du nur 18 Tage Urlaub bei 3 Tage in der Woche?

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Ronja...

Antwort von kleineTasse am 01.05.2017, 8:19 Uhr

wenn ihr einen Betriebsrat habt, der "das so beschlossen hat", dann müsste Euch das doch zugänglich gemacht werden oder irgendwo aushängen. Bei uns ist das so geregelt, dass wenn der Betriebsrat etwas beschliesst, ein Rundschreiben im Dienstzimmer hängt und jeder lesen kann was Ambach ist. Kennst du jemanden der dem Betriebsrat angehört? Vielleicht bekommst du da eine nachvollziehbare Auskunft. Ich habe das jetzt zweimal gelesen und nicht ganz kapiert, warum du Feiertage nacharbeiten musst. Wenn das ein gesetzlicher Feiertag ist und das ein Tag ist an dem du sowieso hättest arbeiten müssen, dann musst du doch nichts nacharbeiten. Das muss der Chef zahlen. Ist ja nicht deine Schuld.

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von Zwerg1511 am 01.05.2017, 8:33 Uhr

Das kommt darauf an, was im Vertrag steht.

Hast Du z.B. eine 3-Tage Woche im Vertrag, dann werden am Feiertag o. bei Krankheit die kompletten Tage gut geschrieben (z.B. 8 Stunden). Dann hast Du z.B. auch nur 18 Tage Urlaub (bei normalerweise 30 Tagen) und musst für eine komplette Urlaubswoche 3 Tage einreichen.

Hast Du eine wöchentliche Stundenanzahl im Vertrag, dann wird diese Anzahl durch 5 Tage geteilt (auch wenn Du sie vielleicht an nur 3 Tagen erbringst). Bei 15 Stunden sind es 3 Stunden pro Tag. D.h. an einem Feiertag bekommst Du 3 Stunden gut geschrieben. ABER: Du bekommst die Stunden auch an Tagen, an denen Du nicht arbeiten würdest. Also, wenn Du Donnerstag nicht arbeitest und Donnerstag ist ein Feiertag, bekommst Du 3 Stunden. Du hast 30 Tage Urlaub in diesem Fall und musst für eine Urlaubswoche 5 Tage einreichen. Um kein Minus bei Krankheit zu machen, musst Du Dich vom Arzt 5 Tage krankschreiben lassen.

Beispiel (15 Stunden):

Woche 1:

Du arbeitest Mo, Di + Mi 5 Stunden (machst jeden Tag 2 Plusstunden), Do u. Fr nicht (jeweils 3 Minusstunden) = 15 Stunden

Woche 2 (Mo Feiertag):

Di + Mi 5 Stunden mit jeweils 2 Plusstunden, Mo 3 Stunden wegen Feiertag u. Do u. Fr 3 Minusstunden = 13 Stunden

Woche 3 (Do Feiertag):

Mo, Di u. Mi 5 Stunden mit jeweils 2 Plusstunden, Do 3 Plusstunden wegen Feiertag, Freitag 3 Minusstunden = 18 Stunden

Letztendlich muss im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung stehen, wie die Stunden abgerechnet werden.

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Re: Ellert...

Antwort von KKM am 01.05.2017, 9:06 Uhr

Das ist richtig.

Bei einer 5 - Tage Woche sind 30 Tage Urlaub, also 6 Wochen.

Bei einer 3 - Tage Woche sind 18 Tage Urlaub, ebenfalls 6 Wochen.

Ich habe mal 1 Tag in der Woche gearbeitet, waren 6 Urlaubstage.

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ganz klar

Antwort von Ellert am 01.05.2017, 10:49 Uhr

30 Tage benötigt man um 6 Wochen urlaub zu haben
bei eienr Dreitage-Woche benötige ich nur 18 Tage um 6 Wochen voll zu bekommen

dagmar

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von Mami2.0 am 01.05.2017, 11:38 Uhr

Den selben Text hätte ich auch schreibem können. Auch öffentlicher Dienst nehm ich an?

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Re: ganz klar

Antwort von kleineTasse am 01.05.2017, 14:14 Uhr

Ich arbeite lt. Vertrag auch 3 Nächte á 11 Stunden in der Woche und habe 26 Tage Urlaub. Deshalb hatte ich nachgefragt.

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von rotblau am 01.05.2017, 14:53 Uhr

ob es rechtlich ok ist kann ich nicht sagen, hört sich aber zimlich doof an...
ich habe dienstag und donnerstag 9 stunden und die restliche woche nur 6 stunden. genau so wird es auch eingetragen. heißt wenn der donnerstag ein feiertag ist, bekomme ich keine minusstunden.
ich hätte allerdings auch 35/5 arbeitszeit nehmen können, aber das wollte ich genau deswegen nicht. und ich bilde mir ein das es eben nicht das gleiche ist.

lg

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Re: ganz klar

Antwort von Danyshope am 01.05.2017, 15:17 Uhr

Dann hast Du einen verdammt großzügigen AG oder da hat wer Bockmist gebaut.

Die Urlaubstage von Ellert passen und sind sogar über dem was der Gesetztgeber vorgibt. Da hat man nämlich nur 4 Wochen Anspruch im Jahr auf Urlaub. Und für Montag und Freitag muss sie ja auch keinen Urlaub nehmen, wenn sie nur Die, mi und Do arbeitet. genau wie es keine Bezahlung gibt wenn Mo oder Freitag eben Feiertag ist - logischerweise.

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Re: ganz klar

Antwort von KKM am 01.05.2017, 15:23 Uhr

Kommt darauf an, wie Urlaub genommen werden muss.

Als ich nur 1 Tag in der Woche arbeitete, hatte ich 6 Tage Urlaub, also 6 Wochen.
Hätte ich 30 Tage gehabt, die aber jeweils nur am Arbeitstag nehmen müssen, wäre ich ja 3/4 Jahr nicht im Dienst gewesen....

Ich arbeite Mo und Do 8 Stunden, an den anderen Tagen 6 oder 7 Stunden. Urlaubstag oder Feiertag zählt genau meine Arbeitszeit, mache weder plus noch minus.

Wenn ich einen langen Tag frei brauche, nehme ich Urlaub. Brauche ich einen kurzen Tag frei, feiere ich Überstunden ab.

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von Danyshope am 01.05.2017, 15:24 Uhr

Für mich auch eine Frage was festgelegt wurde. hast Du feste Arbeitstage an denen die Arbeitszeit festgelegt wird, dann kann man da keinen Wochenschnitt nehmen sondern Du musst danach bezahlt werden wie du an dem tag auch regulär arbeiten würdest.

Hast Du dagegen flexible Tage und kannst Dir frei die Zeit einteilen halte ich ein solches Vorgehen nicht für rechtens. Denn dann wärst Du definitiv benachteiligt. Wie soll es sich den ausgleichen? Das kann ja nur sich ausgleichen wenn es immer eine komplette "Arbeitswoche" dann betrifft.

Hier ist es so das wir danach bezahlt werden wie wir normalerweise auch arbeiten würden. Heißt, würde ich an dem tag 7 Std arbeiten, an einem andren 4 Szd, dann trage ich für den ersten tag 7 ein und für den anderen dann eben auch die 4. Und wenn ich jeden Tag 6 Std komme dann eben 6 Std. Scheinbar scheint unser AG da fähiger zu sein das zu managen wie viele anderen Unternehmen welche ganze Abteilungen damit beschäftigen.

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von Ronja Räubertochter am 01.05.2017, 17:08 Uhr

Also ich habe einen Dienstplan nach dem ich arbeiten muss.
Montags von 7:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00
Dienstag 7:00 bis 12:30
Mittwoch 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:30
Freitag 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Bisher habe ich auch immer geschrieben wie ich gearbeitet habe. Diesen Monat meinte unsere Chefin auf einmal, das wir ab sofort die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eintragen sollen. Also für Ostermontag 6 Stunden.
Bin ich krank oder habe ich Urlaub, bekomme ich je nach dem Minus- oder Plusstunden.
Es gab keinen Aushang oder Rundschreiben vom BR. Nur ihr Wort.
Begründung ist, das wir ja Vorbereitetungszeit haben und diese ja flexibel ist. Obwohl gleichzeitig meine Verfügungszeit laut Dienstplan Montags nehmen muss.

Es läuft da im Moment einiges quer. Muss ja auch nächste Woche 2 zusätzliche Nachmittage arbeiten, weil Chefin das so möchte. Auf Überstundenbasis. Es wird nur nicht gefragt, Ob wir Zeit haben. Sie legt es fest. Ich arbeite dann Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr. Und dabei habe ich bewusst nur eine Teilzeitarbeit angenommen.
Es ärgert mich halt.

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von Shanalou am 01.05.2017, 17:52 Uhr

Aber das ist doch eigentlich die fairste Variante! Und die Anordnung von Überstunden ist, wenn sie ausreichend vorher angekündigt, wird auch rechtens. Das nicht gefragt wird, ist allerdings unmöglich! Würde ich sehr deutlich ansprechen! Wenn du, beispielsweise keine Kinderbetreuung für deine Kinder hast, oder einen wichtigen Arzttermin, würde ich das auch klar kommunizieren und eventuell auch die zusätzlichen Stunden nicht machen.

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mache ich im Prinzip auch so

Antwort von Ellert am 01.05.2017, 18:47 Uhr

Je nach Jahreszeit kann ich einen Überstundenhandel aufmachen...

was ich nichtz verstehe
wenn ich von 6 Wochen ausgehend mehr als 18 Tage Urlaub hätte kann ich ja für Montag oder Freitag keinen urlaub einreichen, ich würde ja eh nie kommen
wenn man dann nur di mi do nimmt
was macht dann der Arbeitgeber
sagen sie müssen auch Montag und Freitag einreichen ?
Da würde man doch garnicht kommen wenn das wirklich so festgehalten ist vertraglich

dagmar

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Re: Minusstunden durch Feiertag?

Antwort von salzstange am 01.05.2017, 18:49 Uhr

ich würde zum Betriebsrat gehen und sagen das du dies gerne Schrifftlich
hättest.( die neuen Regelung. )

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Re: aber...

Antwort von HellsinkiLove am 01.05.2017, 18:49 Uhr

wie können denn bei einem feiertag minusstunden entstehen??
hiesse ja jemand der einen vollzeitjob hat müsste die auch jedesmal abarbeiten was keiner macht?
daher gleiches recht für alle..feiertag ein arbeitstag? dann ist das eben so

ebenso bei krankheit...wieso sollen da minusstunden entstehen?
da bist du krank mit schein vom arzt.punkt.
auch hier wieder..müssen 40 stunden in der woche ihre krankheitsstage nacharbeiten? hab ich nich nie gehört.

also hier ist es so krank ist krank und feiertag ist das eben so.
es wird nur drauf geachtet das man nicht über die monatsgesamtstundenzahl von 51 stunden hinausschiesst..in monaten wie april und mai z.b. wo viele feiertage sind ist das halt so..da arbeitet der ganze betrieb ja weniger

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Das ist ja ein Dienstplan, was steht im Vertrag

Antwort von Ellert am 01.05.2017, 18:50 Uhr

bzw Dienstvereinbarung oder wie auch immer das bei Euch heiss ?
Ich habe schriftlich festgelegt
20 Stunden verteilt auf
di mi so, 6 8 6 Std
Gleitzeit von bis
Kernzeit von bis

dagmar

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Re: nachtrag

Antwort von HellsinkiLove am 01.05.2017, 18:55 Uhr

wenn ich z.b. durch meine urlaubstage in minusstunden geraten würde un die nacharbeiten müsste hätte man ja unterm strich keinen urlaub..dann könnte man es auch gleich lassen.

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Re: die rechnen anders...

Antwort von KKM am 01.05.2017, 19:09 Uhr

Eine volle Arbeitswoche hat 40 Stunden. 5 Tage mit 8 Stunden.

Wer eine halbe Stelle arbeitet, muss 50 % der 40 Stunden arbeiten, also 20 Stunden.

Angenommen, ein Tag in der Woche ist ein Feiertag. Dann beträgt die volle Arbeitswoche 32 Stunden. Wer eine halbe Stelle arbeitet, muss demnach 16 Stunden arbeiten.
wie man die Stunden dann reinarbeitet, ist egal....

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Re: die rechnen anders...

Antwort von HellsinkiLove am 01.05.2017, 19:30 Uhr

und trotzdem arbeitet kein mensch bei einer vollen 40 stunden woche irgendeinen feiertag nach...warum dann der mit weniger stunden?
ein feiertag ist eben ein feiertag..an dem bleibt die hütte zu und keiner arbeitet..weder der mit 40h noch der mit 450 euro oder der azubi oder oder

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Re: die rechnen anders...

Antwort von KKM am 01.05.2017, 19:37 Uhr

Wenn ein Feiertag ist, entfallen für alle Beschäftigten 20 % der wöchentlichen Arbeitszeit.

Es profitiert also jeder vom Feiertag, unabhängig davon, ob der Feiertag ein Arbeitstag war.
Doof für den, der nur 1 Tag in der Woche, nämlich am Feiertag, hätte arbeiten müssen. Der muss nämlich seine Arbeitszeit abzüglich 20 % dann an anderen Tagennachholen - oder macht Minusstunden...

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Re: mache ich im Prinzip auch so

Antwort von Danyshope am 01.05.2017, 19:44 Uhr

Warum?, ob der AG dann verlangt das man sagt, die ganze Woche nehmen oder sagt, die 3 Tage nur ist egal - weil es keinen Unterschied macht.

Bei uns ist zB Mo-Sa der Laden auf. ich arbeite aber in der Regel nicht am Sa, sondern nur Mo-Fr. Samstag nur im absoluten Notfall - und das spricht Chef dann mit mir ab. Warum sollte ich also dann für Samstag Urlaub einreichen wenn ich da eh im Normalfall nicht arbeite? genauso eben in dem Fall wo die Kollegen eben nie Montag oder Freitag arbeiten. Wenn sie doch an beiden Tagen eingesetzt werden KÖNNTEN, dann hätten sie keine 3 tage-Woche sondern eine 5-Tage-Woche. Und entsprechend mehr Urlaubstage um wieder auf 4 Wochen (wenn gesetzliches Minimum) bzw 6 Wochen Urlaub im Jahr zu kommen.

Eigentlich ist das recht simpel. So ganz verstehe ich also nicht wo Dein Verständnisproblem liegt

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Re: aber...

Antwort von Ronja Räubertochter am 01.05.2017, 19:50 Uhr

Feiertag würde ich ja evtl. Verstehen. Aber ich verstehe einfach nicht, was daran gerecht ist, wenn ich auf Grund von Urlaub Minusstunden mache.
Ich gebe zu, das ich da einfach nicht sehe, wo sich das wieder ausgleichen soll.

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Re: die rechnen anders...

Antwort von Danyshope am 01.05.2017, 20:03 Uhr

Und genau das ist nichts rechtens. Fällt der Feiertag an einen Arbeitstag, dann muss der so gerechnet werden wie wenn man gearbeitet hätte. Man darf eben nicht sagen, och man zieht den tag einfach ab und die welche da dann hätten arbeiten müssen haben Pech und müssen nacharbeiten.


Es gibt nur eine Frage welche beantwortet werden müsste, nämlich ob man einen durchschnittlichen Satz Arbeitsstunden nehmen darf um sich das rechnen leichter zu machen. Sprich folgende beispiele:

AN1 arbeitet:
Mo 4 Std
Di 5 Std
Mi 4 Std
Do 7 Std
Freitag 0 Std
Im Schnitt also täglich 5 Std ausgehend von 4 Tage Woche.
Fällt der Feiertag auf Mo oder Mi macht die AN 1 Std Plus - weil sie mit durchschnittlich 5 Std rechnet pro Tag, am Mittwoch passt es und Do macht sie 3 Std Minus. Freitag fällt bei ihr komplett heraus.

AN2 arbeitet:
Mo 5 Std
Die 5 Std
Mi 5 Std
Do 5 Std
Fr 0 Std
Auch hier im Schnitt 5 Std und 4 Tage Woche. Für sie ist es egal ob Feiertag an einem Mo-Di fällt, sie macht weder Plus noch Minus. Und Freitag fällt bei ihr auch heraus.

AN3 arbeitet:
Mo 4 Std
Die 4 Std
Mi 4 Std
Do 4 Std
Fr 4 Std

Sie hat eine 5 Tage-Woche, arbeitet dafür jeden Tag 4 Std. Da auch bei ihr die 5 Std Durchschnitt angesetzt werden, macht sie egal an welchem Wochentag der Feiertag fällt auf jeden Fall dann eine Std Minus - welche sie mit der normalen Arbeit auch gar nicht wieder reinholen kann.

AN4 arbeitet ohne feste tage. Sie hat nur Vorgabe 20 Std an 4 Tagen die Woche welche sie sich frei einteilen muss/soll als "Springer". Da jede Woche wechselnder Einsatz muss sie unabhängig vom Feiertagen arbeiten. Was auch heißt, das sie die Stunden dann an einem anderen Tag der Woche nachholen muss um auf ihr Soll zu kommen. ist der Mo ein Feiertag, arbeitet sie halt Di-Fr, fällt der Feiertag auf Mi, dann Mo, Di, Do und Fr. Sie ist deutlich benachteiligt.

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Re: aber...

Antwort von Danyshope am 01.05.2017, 20:14 Uhr

Schau mal hier: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/111573-minusstunden-durch-stundenprotokoll-an-feiertagen

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Re: aber...

Antwort von Julia+Christopher am 01.05.2017, 20:17 Uhr

Ich finde das durchaus logisch. Nehmen wir mal einen Extremfall, dass man Montag- Mittwoch und Freitag je eine Stunde arbeitet und am Donnerstag 10 Stunden. Den Urlaubstage nimmt man immer Donnerstag, dazu noch die festen Feiertage am Donnerstag. Macht 32 mal Donnerstag frei und jeweils nur 4 Stunden statt 14 Stunden gearbeitet...

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Re: richtig

Antwort von HellsinkiLove am 01.05.2017, 22:17 Uhr

genau so sieht es auch..feiertag ist feiertag und da muss niemand irgendwo was nacharbeiten.
kenne ich nicht in 35 berufsjahren und auch nicht bei irgendwem anders.

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Re: @ronja

Antwort von HellsinkiLove am 01.05.2017, 22:19 Uhr

eben das sehe ich auch so...wenn ich für meinen urlaub minusstunden mache und die nachholen müsste hätte ich unterm strich gerechnet keinen urlaub und könnte mir den von vornerein sparen und das ist gesetzlich nicht erlaubt.


egal was auch immer urlaub oder feiertag...hätte ich an dem tag arbeiten müssen werden die stunden so angerechent als HÄTTE ich gearbeitet

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Wöchentliche Arbeitszeit vs. individuelle Zeiteinteilung

Antwort von Julie am 01.05.2017, 22:47 Uhr

Bei uns (öD) gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 h für Angestellte und 41 h für Beamte (jeweils bei Vollzeit). Die wöchentliche Arbeitszeit wird zu jeweils 1/5 pro Arbeitstag zum Soll gestellt und (im Falle von Feiertagen, Urlaub oder Krankheit) mit genau diesem Fünftel wieder "gutgeschrieben". Die meisten arbeiten aber nicht jeden Tag genau ein Fünftel der Wochenarbeitszeit, sondern in der Regel Montag bis Donnerstag ein bisschen mehr, um dann am Freitag entsprechend früher ins Wochenende starten zu können. Wenn dann z. B. am Montag ein Feiertag ist (wie heute) werden aber für den Montag nur die "regelmäßigen Sollstunden" gutgeschrieben und nicht die "üblicherweise gearbeiteten". In meiner persönlichen Zeitplanung habe ich also heute auch eine Stunde Minus gemacht.

Auffälliger ist das bei den zahllosen Teilzeitmodellen, die bei uns gearbeitet werden. Da wird die Wochenarbeitszeit individuell (vom AN) auf 2 bis 4 Tage pro Woche verteilt, z. T. sogar noch mit wechselnden Tagen pro Woche (eine Woche zwei Tage, zweite Woche drei Tage - nur mal als Beispiel). Zum Soll gestellt und im Falle von Krankheit, Urlaub oder Feiertagen wird in allen Fällen aber ein Fünftel der "jeweiligen regelmäßigen Wochenarbeitszeit".
Ist rechtlich zulässig und nicht zu beanstanden, auch wenn einige meinen, dass das "ungerecht" sei.

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Leider nicht...

Antwort von Leena am 01.05.2017, 22:58 Uhr

Lies bitte noch mal, was Julie unten schreibt - womit sie voll und ganz recht hat. Die gleichmäßige Verteilung der Wochenarbeitszeit auf eine volle Arbeitswoche ist rechtlich nicht zu beanstanden, mit den entsprechenden Konsequenzen für Feiertage etc.

Mich betrifft es ja auch - ich arbeite drei Tage / Woche je 8 Std., insgesamt also 24 Std. Wenn an einem meiner Arbeitstage ein Feiertag ist, arbeite ich also 2 x 8 Std. und bekomme für den Feiertag 1/5 von 24 Std. gut geschrieben - insgesamt also 20,8 Std. - und mache damit 3,2 Std. "Miese".

Wenn an einem für mich arbeitsfreien Tag ein Feiertag ist, arbeite ich 24 Std. und bekomme für den Feiertag noch 1/5 von 24 Std. gut geschrieben - insgesamt also 28,8 Std. und damit 4,8 Std. "Plus".

Unterm Strich und über die Jahre gerechnet gleicht es sich vermutlich irgendwie wieder aus...

Rechtlich zulässig ist diese Regelung jedenfalls.

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Re: Wöchentliche Arbeitszeit vs. individuelle Zeiteinteilung

Antwort von Danyshope am 02.05.2017, 0:20 Uhr

Och ich kenne öD noch zu gut - und auch wie gerne auch dort gegen geltende recht verstoßen wird. Nur weil es so gehandhabt wird, heißt es eben nicht das es auch rechtens ist. Ich würde mich also nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und sagen, das ist rechtlich zulässig. Schau einfach mal hier rein: http://www.arbeitsvertrag.org/minusstunden/

Es klappt halt immer solange wie alle das einfach schlucken.

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Re: Wöchentliche Arbeitszeit vs. individuelle Zeiteinteilung

Antwort von IngeA am 02.05.2017, 6:14 Uhr

Ob das rechtens ist hängt, denke ich, hauptsächlich davon ab, ob das ein Arbeitszeitkonto ist und Ronja Räubertochter sich selbst eingeteilt hat, dass sie Montags immer 8 Stunden etc. arbeitet, oder ob der Arbeitgeber die Arbeitszeiten vorgibt.
In ersterem Fall wäre die Abrechnung bei Feiertagen rechtens. Im zweiten Falle nicht, denn wenn der Arbeitgeber mir anordnet dass ich montags 8 Stunden zu arbeiten habe, muss er mir für den Feiertag auch die 8 Stunden berechnen die ich sonst arbeiten würde.

Wenn man also immer an den gleichen Tagen die gleiche Arbeitszeit hat (egal ob freiwillig oder angeordnet) sollte man darauf drängen dass das auch im Vertrag so festgehalten wird und bei Krankheit und Urlaub entsprechend abgerechnet wird.
Man muss sich aber auch im Klaren sein, dass damit dann die Flexibilität weg fällt. Dann kann ich halt nicht montags einfach mal früher Schluss machen weil das Kind ne Schulfeier hat.

Beide Modelle haben Vor- und Nachteile.

LG Inge

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Dann hast Du theoretisch ne 6 Tagewoche

Antwort von Ellert am 02.05.2017, 6:28 Uhr

wirst nur am 6 Tag nicht eingesetzt.
Bei mir ist das nicht so, ich arbeite nic ht Montags und Freitags, und wenn die Erde untergeht
WENN ich es freiwillig mache dann bekomme ich dafür Überstunden da ja einen Tag mehr als schriftlich abgemacht arbeitend

dagmar

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im Zweifel hilft nur den Betriebsrat fragen

Antwort von Ellert am 02.05.2017, 6:34 Uhr

ob sich da was geändert hat
alles andere scheint Spekulation

dagmar

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Helsinki

Antwort von Hashty am 02.05.2017, 11:34 Uhr

Ich arbeite 75% - Di, Mi, Do und manchmal auserplanmäßig an anderen Tagen.
Es steht hinter jedem Tag Mo-Fr 6 Stunden als Sollstunden drin.
Ist der Feiertag ein Montag, komme ich in dieser Woche auf 6 Plusstunden.
Ist der Feiertag ein Donnerstag (an dem ich normalerweise 8 Stunden arbeite), habe ich 2 Minusstunden.

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Re: @ronja und Hellsinke

Antwort von Hashty am 02.05.2017, 11:37 Uhr

siehe mein Beitrag weiter oben. Das zählt genauso für den Urlaub.

Ich hatte allerdings auch schon mal einen Job, da haben tatsächlich nur die gearbeiteten Stunden gezählt. Feiertag am Hauptarbeitstag? Pech gehabt. Null Arbeitsstunden.

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Re: Dann hast Du theoretisch ne 6 Tagewoche

Antwort von Danyshope am 02.05.2017, 19:37 Uhr

Nein, habe ich nicht. weder theoretisch noch praktisch. ich habe eine vertraglich zugesicherte 5-Tage-Woche. Wenn ich ausnahmsweise samstags arbeite, dann habe ich unter der Woche einen Tag frei. je nachdem ob ich dann samstags voll arbeite oder nur kurz machen ich DANN Überstunden oder Minusstunden. Das ist aber etwas was ich dann frei verfüge. Und DAS !!! ist der große Unterschied.

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Re: Wöchentliche Arbeitszeit vs. individuelle Zeiteinteilung

Antwort von Danyshope am 02.05.2017, 19:41 Uhr

Genau das versuche ich die ganze zeit zu sagen und habe ich auch verlinkt. Du bringst es auf den Punkt. Und wenn der AG eben anordnet man hat 8 Std zu arbeiten, dann darf er eben nicht einfach nur mit 6 Std abrechnen.

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In der Regel

Antwort von Ellert am 02.05.2017, 20:51 Uhr

bemisst sich der Urlaubsanspruch in einem Unternehmen so dass jeder die selbe Anzahl Wochen frei haben sollte,
da sind wir uns einig.
Einer mit 6-Tagewoche benötigt dazu mehr Urlaubstage als einer mit einer zugesicherten 3-Tagewoche.
So kommt es zu unterschiedlichen Urlaubsansprüchen in Tagen gerechnet, aber in Wochen nicht

dagmar

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Re: In der Regel

Antwort von Danyshope am 02.05.2017, 22:09 Uhr

Und nichts anderes schreibe ich die ganze zeit. Noch einmal, Du scheinst ein massives Problem damit zu haben das auch zu verstehen was ich schreibe. Du fingst damit an das man dann ja auch für Tage Urlaub nehmen müsste an denen man nicht arbeitet - nicht ich. ich schrieb bereits von Anfang an das man einen Urlaubsanspruch anhand der Anzahl der Arbeitstage hat.

Mit den Wochen meinst Du wahrscheinlich den gesetzlichen Mindestanspruch an Urlaub dem jeder AG hat - der beträgt in Deutschland nun einmal 20 Tage bzw umgerechnet auf eine 5 Tage-Woche eben 4 Wochen. Mehr muss KEIN AG einem Arbeitnehmer zustehen, außer es wird vertraglich, tariflich anders festgelegt. Jeden Tag mehr wie die 20 Tage Jahresurlaub ist bereits Kulanz des AG. Jemand der 3 Tage die Woche arbeitet muss mindestens 4 Wochen im Jahr frei haben - entspricht dann eben 12 Tagen Urlaub. oder eben bei 6 Tage-Woche 24 Tage - was auch wieder 4 Wochen Urlaub entspricht. Wenn ein AG sagt in meinem betrieb sol jeder Arbeitnehmer 6 Wochen haben - dann ist das weit mehr wie das was der Gesetzgeber ihm vorschreibt - nun verstanden?

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