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Geschrieben von Christine70 am 06.05.2013, 12:53 Uhr

Minijob

es kommt drauf an ...

ich arbeite auch am feiertag, allerdings nachts von 4 - 6 uhr, da muß mein chef noch keinen feiertagzuschlag zahlen, aber ich bekomm nachtzuschlag. der feiertagzuschlag gilt erst ab 6 uhr morgens.

ich bekomme aber dafür dann am freitag frei, also immer einen tag nach dem feiertag.

 
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