Geschrieben von Christine70 am 06.05.2013, 12:53 Uhr |
Minijob
es kommt drauf an ...
ich arbeite auch am feiertag, allerdings nachts von 4 - 6 uhr, da muß mein chef noch keinen feiertagzuschlag zahlen, aber ich bekomm nachtzuschlag. der feiertagzuschlag gilt erst ab 6 uhr morgens.
ich bekomme aber dafür dann am freitag frei, also immer einen tag nach dem feiertag.
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- Minijob - Jess01 05.05.13, 21:38
- Re: Minijob - Mickie 05.05.13, 21:43
- Re: Minijob - HellsinkiLove 06.05.13, 6:07
- Re: Minijob - tabeamutti 06.05.13, 7:42
- Re: Minijob - kanja 06.05.13, 8:50
- Re: Minijob - Silvia3 06.05.13, 9:17
- Re: Minijob - Christine70 06.05.13, 12:53
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