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Geschrieben von Holzkohle am 12.08.2014, 13:37 Uhr

Mieter bei Wohnungsbaugesellschaften

da bin ich auch Mieter. Und ich habe diese Klausel trotzdem. Gut, bisher gingen nur ganz böse Sachen kaputt, die im Verschulden der WBG lagen und wo dann richtig was gemacht werden musste, sowas wie.. naja, drei Wasserschäden, weil die Leitungen nicht regelmäßig sauber gemacht wurden und so ;)

Unsere WBG arbeitet mit den billigsten Handwerkern und dem billigsten Material. Wir sind ein Haus mit 18 x 8 Mietparteien. Unsere Hausschlüssel sind ein Gemisch aus Alu und Plastik - mal übertrieben gesagt. Alle zwei Wochen bricht irgendwem in meiner Familie der Haustürschlüssel ab. Die müssen wir auf eigene Kosten nachmachen lassen, was zum Teil auch nicht mal mehr bei Mr. Minit preiswert ist. Ich mache das stillschweigend, auch wenn ich hier der Meinung bin, dass das nicht meine Aufgabe ist, wenn gepfuscht wird. Auch hatte ich eine Wohnungstür, die so knapp schloss, dass mein Vorhaben, mir im Flur Laminat zu verlegen, scheiterte. Ich kann nichts für eine falsch eingebaute Tür und erst recht nicht dafür, dass die Wohnungen bei uns alle schief und krumm sind. Die Kosten fürs Abschleifen hätte ich ebenfalls tragen müssen - das Abschleifen hätte dann aber ein Höherlegen meiner Türschwelle nach sich gezogen, was ich dann hätte auch zahlen müssen - ergo hab ich mir das Laminat verkniffen.

 
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