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Geschrieben von shinead am 12.08.2014, 11:08 Uhr

Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Wenn die Rechnungen für Terrassenlampe, Rolladengurt und Spültaste jeweils unter 100 Euro sind, dann rechne die Kosten doch über eine Art "Jahresrechnung" ab, die Du dann dem Mieter mit der Nebenkostenabrechnung übergibst.

Schau mal hier: http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparaturen-in-der-betriebskostenabrechnung/

 
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