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Geschrieben von Holzkohle am 12.08.2014, 11:03 Uhr

Mieter / Vermieter Kosten für kleinere Reparaturen

Ihr habt damals einen MV geschlossen, in dem ganz klar aufgesplittet ist, was zu zahlen ist: und das ist in meinen Augen z.B. die kaputte Klospülung, die ja nun inzwischen wirklich einfach zu reparieren ist. Der Vertrag ist bindend, also beruft Euch auch darauf.
Wir mussten hier (Firma) auch unsere aus der Verankerung gerissene Deckenlampe selbst zahlen, da auch wir diese Klausel mit den Reparaturen im MV haben - selbst, als nachgewiesen werden konnte, dass der Vermieter die Deckenlampe (SEIN Eigentum, gehört zum Mietobjekt) falsch eingebaut hatte - im Übrigen wären hier damals fast Kollegen zu Schaden gekommen. Man berief sich auf diese KLausel und ergo mussten wir das selbst zahlen.

Ich denke, Ihr wart da bisher sehr großzügig. Auch ich hatte damals diese Klausel, allerdings hat meine Vermieterin mir z.B. den gerissenen Rolladengurt auf eigene Kosten repariert. MEINE Kostenbeteiligung kam erst bei Auszug. Da hat sie dann für 300 Euro ein Waschbecken gekauft, weil meins "unbrauchbar und unzumutbar" war (ich hab noch Fotos gemacht, da war ein kleiner Kratzer drin! - aber die blöde Zicke war sowieso .... egal...)

 
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