Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von cube am 17.05.2021, 7:52 Uhr

Midijob geht auch nur bis 1.300 Euro

Würde ihr also auch nichts nutzen.
Hat sie für den Minijob einen Vertrag? Wenn ja, wird es noch komplizierter. Dann hätte sie nämlich 2 Jobs und einer davon muß der Hauptjob sein mit dem sie Steuer - und Sozialabgabenpflichtig wird. Inkl. KV. Steuererklärung wird sie auch machen müssen.
Die 70 Tage gelten für Studenten, die in den Semesterferien mehr verdienen dürfen als während der Vorlesungszeiten. Arbeitet ein Student mehr als 70 Tage über dem Zulässigen, verliert er auch seinen Studentenstatus und wird voll versicherungspflichtig.
Aktuell ist sie aber nicht mal Studentin.
Für mich heißt das: sie arbeitet ganz normal, muß sich ganz normal als AN versichern etc.
Der AG wird nichts gesagt haben, weil eine Nicht- Schülerin, Nicht- Studentin für ihn einfach ein ganz normaler, befristeter AN ist.
Weiß der AG vom Minijob?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.