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Geschrieben von shinead am 06.10.2018, 10:47 Uhr

Meinungsfreiheit

Ich habe einige dieser Meldungen an den Arbeitgeber verfolgt. Dabei ging es in den Fällen die ich gelesen habe nicht um Meinungen, sondern um Hetze handelte.

Da war ein Mann der die Verbrennung von Flüchtlingen bei lebendigem Leib propagierte.
Ein anderer Post rief zur Erschießung unserer Kanzlerin auf.

Wenn das Profil des Schreibers direkt auf den Arbeitgeber hinweist und dieser dann Beschwerden von Kunden erhält oder um den guten Ruf des Unternehmens fürchten muss, ist eine Kündigung tatsächlich rechtens.
Sachliche Diskussionen sind davon nicht betroffen.

Wer Journalist wird lernt, jedes Thema von zwei Seiten zu beleuchten. Ob Frau Lau im genannten Beispiel tatsächlich privat die Meinung vertritt die sie zu Papier gebracht hat, seindaher mal dahin gestellt. Warum sollte man einen Journalisten feuern, wenn er seinen Job macht?
Warum die Redaktion das nicht klar gestellt hat ist mir tatsächlich ein Rätsel.

Davon unbenommen ist aber, dass ich beschließen darf eine Person die die Werte der AfD zu vertritt, nicht mehr leiden zu wollen.

 
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