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Geschrieben von tonib am 05.10.2018, 8:50 Uhr

Meinungsfreiheit

...ist ein Grundrecht und als solches ein Abwehrrecht gegen den Staat, aber das ist hier nicht gemeint.

Es geht um die Befürchtung, dass eine deutlich geäußerte ablehnende Haltung zur Flüchtlingspolitik zu beruflichen und sozialen Nachteilen führt und man sich deshalb selbst in seinen Meinungsäußerungen beschränkt.

Es gab einige Fälle, die ich grenzwertig fand - allen voran das Verhalten der ZEIT zu dem Artikel von Mariam Lau: statt sich schützend vor diese hervorragende Journalistin zu stellen, hat sich die ZEIT bei ihren Lesern für die Meinungsäußerungen in einem Pro/Contra-Artikel entschuldigt - mit einer Beförderung braucht Frau Lau sicher nicht zu rechnen. Oder Uwe Tellkamp - der Verlag hat sich schneller in einer öffentlichen Erklärung von seinem Autor distanziert, als man schauen konnte. Oder Axel Krause, ein Künstler der Neuen Leipziger Schule, dem die Galerie gekündigt hatte, weil er "AfD-nahe Posts" auf facebook veröffentlicht hatte. Das sind nur drei Fälle, die ich im Kopf habe, es gibt sicher noch viele andere, weniger prominente Fälle, und dass dies insgesamt zu einer Zurückhaltung bei kritischen Meinungsäußerungen führt, finde ich ziemlich naheliegend. So zu tun, als hätte es gar keine Konsequenzen (auch wenn das im unten beschriebenen Fall so sein mag), halte ich für naiv.

 
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