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Geschrieben von wassermann63 am 23.09.2005, 13:55 Uhr

medikamentöse Zwangstherapie

Hallo,

unser Grundgesetz lässt nun einmal gewisse Formen der Bestrafung nicht zu und daran wird sich wahrscheinlich auch so schnell nichts ändern. Meiner Meinung nach ist es aber durchaus mit der gegenwärtigen Rechtslage vereinbar, bei Triebtätern Zwangstherapien anzuwenden. Innerhalb dieser medikamentösen Zwangstherapie sollten langfristigst wirkende Hormonbehandlungen durchgeführt werden, die den Trieb eben langfristigst unterdrücken.

Bis vor wenigen Jahrzehnten war es übrigens bei Matrosen gang und gäbe, ihnen Brom unter's Essen zu mischen, damit sie während langer Seefahrten "nicht auf dumme Gednaken kommen"...

VG
JAcky

 
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