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Geschrieben von Benedikte am 16.12.2018, 10:41 Uhr

Man wollte doch nicht den Vater treffen?

das Kind war auf dem zugehörigen Kindergarten und von dort führt der Weg im allgemeinen eben in diese Grundschule, das ist der Regelfall, die werden genau wie Geschwister bevorzugt

von daher- die Nichtberücksichtigung sehe ich schon als Strafe, eben weil negative Abweichung vom Soll

aber wie gesagt, letztens ist es rechtens

 
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