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Geschrieben von Murmeline am 28.12.2005, 18:09 Uhr

Mal weg vom Thema Beamte...

...und wieder zurück zum Ausgangsposting:

angenommen jeder muß zusätzlich zum KV-Beitrag noch diesen neuen gesonderten Obulus zahlen, dann gilt das doch auch z. B. für unterhaltspflichtige Personen!
Will sagen durch diesen neuen Krankensolidarbeitrag mindert sich dann das Einkommen, wovon der- oder diejenige den Kindesunterhalt zahlen muß, was dann wieder den Kindern fehlt! (Bzw. bei Kindern, die staatliche Unterstützung beziehen, vom Steuerzahler ergänzt werden muß).

Daher denke ich, diese Idee ist nicht ganz ausgereift!
LG Murmeline

 
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