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Geschrieben von ninas59 am 16.08.2005, 14:02 Uhr

mal frech einschleich..

ich sehe den Fall etwas anders.
Sie hätten bestimmt den Auftrag zurückgenommen wenn die Ware an den Auftraggeber zurückgegangen wäre.
In deinem Fall wurde die Ware (auch wenn nicht ordentlich) angeliefert und abgenommen.
Somit hat das Gericht zu deinen Gunsten entschieden.

Sollte aber im Haus Quelle das Geld nachweislich eingegangen, dort aber falsch verbucht worden sein, ist der Waren Geldfluss termingerecht und ordentlich verlaufen. Liegt ein Fehler bei der Bank vor, könnte Titu maximal versuchen Zinsen und Mahnkosten von der Bank wiederzubekommen. Da aber dort die Einspruchsfrist vergangen ist, hätte sie auch bei der Bank keine Chance.

Wenn Titu den Zahlungsausgang nicht belegen kann können sie lediglich um die weiteren Mahnkosten, evt. sogar Zinsen streiten.

 
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