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Geschrieben von Benedikte am 19.09.2018, 22:14 Uhr

Mäßigung, Loyalität, Weisungsbefugnis, Richtlinienkompetenz

IchiNiSan
das besondere Dienst-und Treueverhältnis regelt das; das macht das Beamtentum aus. Und viele Sonderregeln für Beamte, von denen einige auch immer wieder isoliert gesehen und kritisiert werden sind halt in einer Gesamtschau zu sehen. Unkündbarkeit, Alimentationsprinzip auf der Habenseite, Mäßigung, Zurückhaltung, Weisungsgebundenheit dafür auf der anderen. Beamtentum ist stramme Hierarchie und Ober sticht immer Unter.


Und das bedeutet, dass ein Thema, das ein Ober an sich gezogen hat und dazu "Sprache" geliefert hat- wie hier die Kanzlerin über das ChemnitzVideo, dann von der kompletten Bundesregierung nach AUSSEN so zu behandeln ist. Da kann kein Unter in der Öffentlichkeit was anderes sagen.

Der Weg wäre die Remonstration oder was auch immer.


Oder bspw einfacher erklärt- ich mache auch in Medien. Als Beamtin. Jede heikle Medienanfrage lasse ich mir schriftlich vorlegen- nie mündlich am Telefon-, beanrtworte die schriftlich und schicke die meinem Ober nach Berlin. Er ist ein kleiner Ober, aber mein Ober. Wenn er mich weist oder billigt, kann ich loselegen. Oft ist er auch nicht sicher und gibt es dann weiter zu seinem Ober und irgendwann liegt alles im obersten Amt. Da gibt es dann "Sprache". Sprachregelungen. Und daran bin ich gebunden, ich kann keinesfalls sagen, was ICH mir so denke. Ziel ist ja, dass es eine einheiltiche Linie gibt. Wer das nicht will, wer immer seine eigene Meinung kundtun will, kann das ja tun- aber eben nicht als Beamter. Dann muss man sich für die Politik entscheiden.

Ich kann Dir da auch nur raten, mal die Grundzüge des Beamtenrechts zu verinnerlichen. Man kann da nicht Rosinen picken, sicher und warm sitzen und sicvh vom Staat alimentieren lassen, lebenslang, und dann gegen den Staat arbeiten, also gegen die mandatierten Politiker.

 
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