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Geschrieben von wolke76 am 19.12.2011, 16:46 Uhr

MaViMa

Wenn eine Versicherung bei der gesetzlichen KK besteht aber KEIN Mutterschaftsgeldanspruch vorhanden ist, stellt die KK eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass eben kein Anspruch besteht.

Wenn jemand aber gar nicht bei einer gesetzl. KK versichert ist sondern z.B. privat, dann stellt auch keine KK was aus.

Einfach KK (wenn vorhanden) anrufen, Bescheinigung anfordern - geht i.d.R. am gleichen Tag raus. Gleichzeitig wie gesagt ans BVA wenden. Der Link fürs MUG steht oben in meinem Beitrag.

LG

 
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