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Geschrieben von Alexandra12 am 18.07.2019, 23:10 Uhr

Lügde, Staatsanwälte legen Revision ein

Ja, ich auch. Was mich so gewundert hat, ist, dass die Urteilsbegründung sich liest wie eine mehrjährige Haftstrafe, die dem Tatbestand meines Erachtens nach auch absolut angemessen wäre. Immerhin wurde er in zwei Fällen nicht nur der Beihilfe, sondern der Anstiftung der Taten verurteilt. Es war die Rede davon, wie unermesslich widerlich und empathielose die Chat-Beiträge des Täters waren. Wie kann er da mit einer Bewährungsstrafe mit Therapieauflage davonkommen. Ich schreibe hier fast nie, aber bei diesem Fall wird mir wirklich übel. Man wünscht sich tatsächlich, dass nach allen Pfuschereien und Vertuschungen wenigstens die Urteile jetzt "gerecht" ausfallen!

 
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