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Geschrieben von Caipiranha am 18.08.2011, 12:51 Uhr

@Lilly...

...nur zur Info:

Der Minderjährige kann bis zu seiner Volljährigkeit nicht allein verfügen und vorher könnt Ihr ja alles "abräumen".

Euer Vermögen ist maßgeblich, wenn Ihr mal, aus welchen Gründen auch immer, Sozialleistungen beziehen müßt. Teile des Vermögens sind, nach Lebensalter, sicher, aber das gilt nur für das Vermögen, das auch jeder selbst hat. Würde nun einer von Euch arbeitslos und würde noch "schnell" das Geld auf die Kinder anlegen, gilt das als Sozialbetrug, da Geld "umgeschichtet" würde (daß das schon immer für die Kinder war, glaubt dann keiner).

Gleiches gilt, wenn einer von Euch stirbt oder Ihr Euch trennt: das Vermögen fließt in Eure Erbmasse, Dir könnte es also theoretisch auch passieren, daß Dein Mann das Geld für die Kinder mit einer neuen Flamme verpulvert.

Wie gesagt: nur zur Info.

 
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