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Geschrieben von Christine70 am 31.05.2017, 21:34 Uhr

Leider nur ein altes Urteil

1. Das Urteil ist von 86
2. kennen wir nicht die Hintergründe, die zu diesen Urteilen führten

Im aktuellen Fall steht es ja sogar im Mietvertrag, daß der Tank leer übergeben wurde.

Also muß der Mieter auch einen leeren Tank zurücklassen. Könnte ja sein, der Vermieter will auf Gas umstellen.

 
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