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von Leena  am 09.11.2011, 21:37 Uhr

@Leena

...dass ich meinem Kind im "Innenverhältnis" den Namen des Vaters genannt habe, dass es die Familie des Vaters kennt etc. pp. - das ist alles eine ganz andere Baustelle. :-)

Mir war es einfach wichtig, dass der Vater "offiziell" eben nicht der Vater war.

Im Übrigen hat ein Kind so oder so gegenüber der Mutter ein Anrecht darauf, den Namen des Vaters genannt zu bekommen, auch da kann Erzwingungshaft angeordnet werden - aber wenn die Mutter wirklich nicht will, will sie nicht, da ändert auch alles "Recht haben" und "Erzwingungshaft" und was nicht alles nichts daran.

 
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