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Geschrieben von Lauch1 am 27.11.2018, 13:37 Uhr

@Lauch1

Oh bitte, auch Janik betont, dass aus einem Soft Law durch Rechtssprechung Völkergewohnheitsrecht werden könnte. Er geht sogar noch weiter und betont, dass es kein (europäisches) Recht auf Asyl (geschweige denn auf Migration) gäbe, große Ausnahme: Ungarn.
„Das einzige europäische Land mit einem verfassungsrechtlich garantierten allgemeinen Recht auf Asyl für Verfolgte ist Ungarn (!). Im Gegensatz zu Deutschland gibt es hier auch keine Einschränkung für sichere Drittländer.“
https://ralphjanik.com/2018/11/22/deutschland-und-das-recht-auf-asyl-eine-scheindebatte-2/amp/?__twitter_impression=true
„die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet kein Recht auf Asyl, sondern (nur) die Verpflichtung, nicht in Länder abzuschieben, in denen Verfolgung droht. Nicht dasselbe“

 
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