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Geschrieben von ohno am 17.08.2011, 12:31 Uhr

Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-(

Hallo! Ich habe ein spezielles Problem, hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Bei Antritt meines Mutterschutzes gab es noch ein Gespräch mit dem Chef, in dem er mir mitteilte, dass eine Rückkehr in den Betrieb nicht vorgesehen ist, da die Abteilung dann nicht mehr bestehen würde. Dabei ist er von den regulären 3 Jahren Erziehungszeit ausgegangen. Ich hatte mich aber dann, als es soweit war, dafür entschieden, nur 1 Jahr Elternzeit zu nehmen.

Da dieses Jahr nun bald rum ist, habe ich mich bei meinem Chef gemeldet und nachgefragt, ob es dabei bleibt, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll oder ich wieder anfange zu arbeiten. Folgendes ist dabei rausgekommen:

Da wir eine beiderseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart haben, will er mir direkt nach Ablauf der Elternzeit kündigen. Dabei möchte er mich von der Arbeitsleistung freistellen unter Verrechnung etwaiger bestehender Urlaubstage, wenn ich damit einverstanden bin, dass er von den 3 Monaten (12 Wochen) nur die Hälfe an Gehalt zahlen muss. Ein etwaiger Zuverdienst wird nicht verrechnet.

Im Endeffekt heißt das, von 3 Monaten noch da angestellt sein habe soll ich auf 6 Wochen Gehalt verzichten und dafür unbezahlten Urlaub nehmen. Dann wird das Arbeitsverhältnis mit einer betriebsbedingten Kündigung abgewickelt.

Für mich persönlich wäre diese Lösung nichts, da ich zwei Kinder zu versorgen habe, was er auch weiß. Und ehrlich gesagt weiß ich auch nicht, warum ich auf Gehalt verzichten soll, wenn ER doch an einer Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht interessiert ist.

Wie ist das denn bei unbezahltem Urlaub, zahlt der AG dann die SV-Beiträge weiter, und ich meine Beiträge aus eigener Tasche? Und wie sieht das bei der Berechnung vom ALG I aus? Werden dann die 6 Wochen unbez. Urlaub als "kein Einkommen" angerechnet und das wäre negativ für mich hinsichtlich der ALG-Berechnung?

Ich möchte ihm jetzt vorschlagen, die Kündigungszeit auf 2 Monate zu reduzieren, dann wäre ich zum 31.12. da raus, ein glatter Schnitt sozusagen. Mit Freistellung, aber Bezug von vollem Gehalt, ohne Einbuße. Mit einem Aufhebungsvertrag, so das ich auch keine Nachteile habe beim Bezug vom ALG. Oder mit einer Änderung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Änderung der Kündigungsfrist. Müßte ich diesen Änderungsvertrag beim Arbeitsamt vorlegen, wenn ich mich arbeitssuchend melde?

Ach ich weiß auch nicht. Habt Ihr einen Rat, was aus meiner Sicht am besten ist, also aus Arbeitnehmersicht?

Danke, ohno

 
5 Antworten:

Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-(

Antwort von fiammetta am 17.08.2011, 12:45 Uhr

Hi,

ich würde meine RA dazu befragen oder - das ist günstiger - zum Rechtspfleger des nächsten für Arbeitsrecht zuständigen Gericht marschieren.

LG

Fiammetta

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Du musst aufpassen wegen des Aufhebungsvertrages,

Antwort von Mami65 am 17.08.2011, 13:00 Uhr

denn dann bist du erstmal für ALG gesperrt, weil du ja sozusagen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt hast. Früher waren das 3 Monate Sperre, ich weiß aber nicht, ob das heute auch noch so ist.

Ich befürchte auch, dass dir der unbezahlte Monat auf die Füße fallen würde und mit eingerechnet wird.

Anteilmäßigen bezahlten Urlaub muss er dir sowieso gewähren.

Ich würde mir das gründlich überlegen, zumal du ja auf das Geld angewiesen bist, wie du schreibst.

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Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-(

Antwort von shinead am 17.08.2011, 13:06 Uhr

Punkt 1: Dein Arbeitgeber soll Dir kündigen. Schon allein wegen dem Dir zustehenden Arbeitslosengeld solltest Du keine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben.

Punkt2: Dein Arbeitgeber muss Dir nach der Elternzeit nicht den gleichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Er kann Dich auch in einer anderen Abteilung unterbringen (zu gleichen Konditionen).

Punkt 3: Wenn Dein Arbeitgeber Dich freistellen möchte, so kann er dies tun, allerdings bei voller Lohnfortzahlung, denn Du wärst ja bereit, Deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.
Einer solchen Vereinbarung solltest Du nicht zustimmen.

Ansonsten: Ab zum Anwalt! (Hol Dir einen Beratungsschein über das Amtsgericht, dann kostet Dich der Anwalt 10 Euro. Elterngeld wird bei der Prüfung der Einkünfte nicht angerechnet, also solltest Du bald gehen! )

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Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-(

Antwort von Ingi74 am 17.08.2011, 15:30 Uhr

PN!

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Re: Kündigung mit Freistellung durch unbezahlten Urlaub :-(

Antwort von SusanneZ am 17.08.2011, 19:21 Uhr

Aufhebungsvertrag verschafft dir auf jeden Fall Nachteile hinsichtlich des Bezugs von ALG I (Sperre von 3 Monaten). Nur betriebsbedingt kündigen lassen!

LG

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