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Geschrieben von Theresa Marie am 26.02.2013, 9:17 Uhr

Krankmeldung ...

Guten Morgen,
also hab da mal eine Frage...Meine Freundin arbeitet in der Gastronomie(Kellnerin)auf 450 Euro....Wenn sie krank ist bezieht sie kein Geld! Nun ist sie seit knapp 3 Wochen krank und sie muss der Chefin die Krankmeldung einreichen.....Warum???? Das würde mir einleuchten wenn sie trotzdem Geld bekommen würde...aber so???? Kennt sich da jemand aus?????

 
11 Antworten:

Re: Krankmeldung ...

Antwort von Christine70 am 26.02.2013, 9:28 Uhr

eine krankmeldung muß man immer abgeben, egal ob man lohnfortzahlung hat oder nicht. die chefin muß ja begründen können, warum sie in der zeit keinen lohn bezahlt hat
und drei wochen ist schon eine lange zeit, normal gibt man eine krankenmeldung innerhalb von 3 tagen ab.

sonst könnte man ja dauernd ohne gründe von der arbeit wegbleiben, auch nicht sinn und zweck eines minijobs

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Re: Krankmeldung ...

Antwort von taram am 26.02.2013, 9:40 Uhr

Aber eigentlich muss auch beim Minijob während der Krankheit gezahlt werden

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Re: Krankmeldung ...

Antwort von kravallie am 26.02.2013, 9:49 Uhr

eigentlich schon.
sie kann das ja mal anmerken, wird aber dann wahrscheinlich keinen job mehr haben.....

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Re: Krankmeldung ...

Antwort von sojamama am 26.02.2013, 9:53 Uhr

Man kriegt auch bei einem Minijob Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Daher die Krankmeldung.

Sie soll sich mal bei der Minijobzentrale belesen und ggf. anrufen, und informieren. Da steht alles recht schön beschrieben.

melli

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Re: Krankmeldung ...

Antwort von Theresa Marie am 26.02.2013, 10:01 Uhr

Sie (wir) bekommen keine auch noch so winzige Lohnzahlung!! Wirklich nicht ob dies nun rechtens oder nicht is........Deshalb verstehe ich das auch so plötzlich mit der krankmeldung nicht..aber wenn ihr meint das sei so normal,,,,,????????Ok...
Dankeschön

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Nein, das ist nicht normal, auch ein Minijob ist ein Job wie jeder andere

Antwort von sojamama am 26.02.2013, 10:28 Uhr

Mit allen Rechten und Pflichten.

Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch usw.

Klär das bitte, alles andere ist Ausbeute.

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recht haben und recht bekommen....

Antwort von kravallie am 26.02.2013, 10:42 Uhr

sojamama.
wie soll sie das klären, deiner meinung nach?
gut bezahlte minijobs sind heiß begehrt und relativ schnell kündbar.
was meinst du, passiert, wenn die ap das "klären" will?

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keine ahnung, aber

Antwort von sojamama am 26.02.2013, 10:48 Uhr

ich finde es schon recht unverschämt, wie die Chefin da ihre Mitarbeiter behandelt.

Sie wird wohl eher gefeuert werden, als dass sie rechtens dort arbeitet.... das denke ich auch.
Aber SO geht das nicht. Kann man sich da an die Knappschaft oder die Minijobzentrale wenden, die das dann klären?
Ihren Job ist sie dann aber wohl dennoch los nehme ich an...

melli

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Re: keine ahnung, aber

Antwort von kravallie am 26.02.2013, 10:51 Uhr

eben.
und wenn man das nicht will, dann akzeptiert man halt.
man kann sich aber vorher einen neuen job suchen und dann den alten ag verklagen. das geht. dann bekommt man die zustehenden lohnersatzleistungen ( krankheit und urlaub )

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Re: Krankmeldung ...

Antwort von Alexa1978 am 26.02.2013, 10:56 Uhr

Ohne Krankmeldung könntest du ansonsten ja ständig zwischendurch `mal "unbezahlten Urlaub" nehmen. Verstehst du, was ich meine?

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Re: keine ahnung, aber

Antwort von Pamo am 26.02.2013, 14:40 Uhr

Sie sollte sich ihren Arbeitsvertrag angucken und prüfen ob drin steht: "Bezahlt werden nur geleistete Arbeitsstunden". Wenn nicht, dann ist sie eine Teilzeitangestellte mit allen Rechten und Pflichten. Wenn sie ihre Rechte nicht einfordern will, dann sollte sie die Beurteilung ihres Jobs :

a) Prima kleiner Nebenjob, wo sie kaum Rechte und deswegen auch wenig Pflichten hat. Wenn sie nicht kann, dann kann sie nicht. Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, aber auch keine Krankschreibung im Krankheitsfall.

b) Angestellte im unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Dementsprechend würde ich mich verhalten.

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