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Geschrieben von ursel am 11.11.2011, 13:17 Uhr

Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

So einfach ist das nicht. Es kommt ganz darauf an, wie man vorher versichert war. Bei einer Arbeitslosen ist die Beitragsfeiheit wohl an das Elterngeld gekoppelt, wohingegen eine wegen hohen Einkommens freiwillig Versicherte grundsätzlich erst mal nicht beitragsfrei ist, auch wenn sie dieses Einkommen während der Elternzeit ja nicht mehr hat,z.B.

 
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