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Geschrieben von Heidschnucke am 10.11.2011, 16:34 Uhr

Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

mein Arbeitsvertrag wurde im 1. Jahr der Elternzeit (3 Jahre beantragt und genehmigt) aufgelöst wegen Betriebsstillegung und nach Einholung der Genehmigung.

Ich habe dies der KK gemeldet (telefonisch). Der Sachbearbeiter sagte "wir haben Sie bis Ende 2011 in Elternzeit im System" Ich wies ihn darauf hin, dass ich keinen Arbeitgeber mehr habe, er sagte, trotzdem führe mich die KK als in Elternzeit befindlich als Pflichtversicherte beitragsfrei.

Lt. Internet muß aber ein Fehler vorliegen, denn mit Ende des Vertrages endet doch auch die Elternzeit = Krankenverischerung? Muß ich darauf nochmal hinweisen? Muß ich dann evtl Beiträge nachzahlen? Ich dachte mit dem Telefonat damals wäre alles geklärt

Ich gehe ab Januar in die Familienversicherung zu meinem Mann.

Man hat mir die ganze Zeit nie eine Rechnung geschickt oder mich aufgefordert, mich selbst zu versichern. Denkt ihr, da kommt noch was? Würdet ihr nochmal anrufen? Mein Mann sagt, bloß keine schlafenden Hunde wecken, ich habe es damals gemeldet (zwar nur am Telefon) aber gut.
Hätte der Arbeitgeber mich nicht auch abmelden müssen?

Danke

 
15 Antworten:

Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von shinead am 10.11.2011, 16:47 Uhr

Solche wichtigen Dinge würde ich niemals nur am Telefon abwickeln. Da würde ich immer noch ein Fax (wegen dem Faxprotokoll) hinterher jagen.

Auch Sachbearbeiter machen Fehler.

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Heidschnucke am 10.11.2011, 16:49 Uhr

das ist mir jetzt auch klar, nur was kann ich jetzt noch tun? Er hat das so überzeugt gesagt, ich habe ihn mehrmals gefragt, er sagt, es wäre alles ok wie es ist.

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Balsta am 10.11.2011, 17:15 Uhr

die aussage des o.g. sachbearbeiters ist so korrekt - ich hätte mir an deiner stelle eine bescheinigung über die dauer der mitgliedschaft zukommen lassen und falls du einfach ohne ton in die fv bei deinem ehemann entschwindest geht dies auch nicht ohne weiteres da diese wiederum bei deiner vorkasse/jetzigen kk eine bescheinigung anfordern u. eine doppelversicherung geht nun mal nicht

wo liegt dein problem ? alleine für spätere zeiten sind geklärte verhältnisse allemal besser als alles unter den teppich zu kehren

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Heidschnucke am 10.11.2011, 17:23 Uhr

mein Mann hat jetzt in meine Kasse gewechselt und nimmt uns dann mit rein. Der Vertreter war schon da und sagt, das geht.

Überall, wo ich gelesen habe (auch bei Fr. Bader mein Posting heute) steht, sobald der Arbeitsvertrag erlischt, erlischt auch die Krankenversicherung. Bist Du vom Fach?

Ich wäre ja froh, wenn alles korrekt war.

Ich bin dort seit 14 Jahren versichert.

LG

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Balsta am 10.11.2011, 17:27 Uhr

welcher Vertreter ??? ach,ja der Arbeitsvertrag mag ja erloschen sein aber du hast Leistungen bezogen sprich erziehungsgeld !

du fährst am besten wenn du dir eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen läßt über die Dauer der Mitgliedschaft

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Heidschnucke am 10.11.2011, 17:32 Uhr

der Vertreter der Krankenkasse, hat den Vertrag für meinen Mann hier bei uns gemacht und auch die Kündigung seiner alten Kasse.

Erziehungsgeld hatte ich, aber nur 1 Jahr

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Balsta am 10.11.2011, 17:35 Uhr

ach, du meinst die außendienstmitarbeiter - ja aber der ist nicht zwingend in deinem fall drin und hat es ggf. auch anderes verstanden oder aufgefaßt

--

ruf einfach an - verlang die bescheinigung u. und du wirst sehen alles geht in ordnung

und ein wechsel in die fv - ohne eigenes einkommen u. ohne bestehende mitgliedschaft ist dann normalerweise auch kein problem

vorausgesetzt es handelt sich um eine gesetzliche krankenversicherung

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Heidschnucke am 10.11.2011, 17:38 Uhr

wozu brauche ich die Bescheinigung?

Ich verstehe nicht, warum überall steht, man wäre nicht versichert nach Kündigung in der Elternzeit und meine Kasse sagt was anderes (ja, gesetzlich).

Wir waren die letzten 2 Jahre auch gefühlte 100x beim Arzt, inkl. 3 Operationen (meine Kinder sind bei mir versichert).

Hab einfach Angst, dass einer um die Ecke kommt und sagt, "ups, Sie waren ja gar nicht versichert weil Sie kein Arbeitsverhältnis hatten".

sorry :-( fürs Zutexten

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Balsta am 10.11.2011, 17:43 Uhr

naja für deine unterlagen u. eben als sicherheit das die o.g. aussage zutrifft

tja die dt. krankenversicherung ist sehr komplex und es kommt immer auf den einzelfall an um eine korrekte aussage zu treffen - klar gibt es richtlinien aber eben auch einzelfälle usw.

mach dich nicht verrückt - es wir oft nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird

das letztere wird nicht zutreffen da sie schon längst auf dich zugekommen wären - die lassen dich bestimmt nicht leistungen in anspruch nehmen ohne entsprechenden versicherungsschutz

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danke und eine letzte Frage

Antwort von Heidschnucke am 10.11.2011, 17:46 Uhr

zu letzterem. Wenn die KK bisher davon ausging daß ich noch im Arbeitsverhältnis bin, sei es dass die Info von mir unterging, und es stellt sich jetzt raus, dass ich es nicht war, muß ich dann nachzahlen? Danke Dir!

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Re: danke und eine letzte Frage

Antwort von Balsta am 10.11.2011, 17:49 Uhr

kann gar nicht sein das sie davon ausging da der arbeitgeber dazu verpflichtet ist meldungen abzugeben u. daraus müßte ersichtlich sein das kein ag mehr vorhanden im versicherungsverhältnis ist und wie schon gesagt die wären längst auf dich zugekommen

mfg

falls noch was ist bin dann weg aber morgen abend wieder da

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Re: danke und eine letzte Frage

Antwort von ursel am 10.11.2011, 17:55 Uhr

Wenn dein AG konkurs geht, kannst du dennoch für die Elterzeit beitragsfrei bleiben. Passieren tut dir hier nichts. Selbst wenn die Kasse hier anders entscheiden würde, würdest du dann halt rückwirkend in die Familienversicherung zu deinem Mann kommen. Also müßtest du auch dann keine Beiträge für eine eigene Versicherung zahlen. Ist doch alles in Butter.

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 11.11.2011, 6:02 Uhr

Ich glaube, problematisch wäre es mit Deiner Versicherung dann, wenn Du nicht verheiratet wärst. Dann wäre alles wohl wieder anders und Du müßtest Dich selbst irgendwo versichern. Aber die Idee mit der Mitgliedsbescheinigung finde ich ganz gut. Außerdem würde ich mal beim Arbeitsamt fragen, ob Du Dich irgendwo melden müßtest, wenn Du keinen Arbeitgeber mehr hast - auch wenn Du noch in Elternzeit bist.
V. G.

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von Hannehoch6 am 11.11.2011, 9:07 Uhr

Jede Mutter ist mit Geburt des Kindes 3 Jahre lang beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ob sie nun zwischendurch arbeitet oder nicht, der Anspruch bleibt bestehen.

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Re: Krankenversicherung - bei wem liegt der Fehler?

Antwort von ursel am 11.11.2011, 13:17 Uhr

So einfach ist das nicht. Es kommt ganz darauf an, wie man vorher versichert war. Bei einer Arbeitslosen ist die Beitragsfeiheit wohl an das Elterngeld gekoppelt, wohingegen eine wegen hohen Einkommens freiwillig Versicherte grundsätzlich erst mal nicht beitragsfrei ist, auch wenn sie dieses Einkommen während der Elternzeit ja nicht mehr hat,z.B.

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