Geschrieben von ungewohnt am 09.09.2013, 16:24 Uhr |
Kommt auf den Tarifvertrag an
Besteht lt. Tarifvertrag die Möglichkeit den Resturlaub mit ins neue Jahr zu nehmen, kann der AG dies nicht einseitig ändern.
Ansonsten gilt das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Ausnahmen gibt es auch: wenn der Urlaub nicht genommen werden kann
Z.B. Urlaub geplant 15.12.-31.12. und man wird krank in diesem Zeitraum: diese Urlaubstage erhält man im folgenden Jahr - meist bis 31.3.
- Kennt sich einer mit Arbeitsrecht aus? Geht um Resturlaub - Peri0815 09.09.13, 14:53
- Ja, das geht einfach so... - sibs1 09.09.13, 14:58
- Re: Kennt sich einer mit Arbeitsrecht aus? Geht um Resturlaub - tweenky 09.09.13, 15:05
- Vielen Dank an euch! o.T. - Peri0815 09.09.13, 15:09
- Kommt auf den Tarifvertrag an - ungewohnt 09.09.13, 16:24
- Re: Kennt sich einer mit Arbeitsrecht aus? Geht um Resturlaub - Pamo 09.09.13, 19:29
Geschenk kommt nicht an..
Ach, verdammt, Zahnarzt heute, brauche Trost
Ebook reader Frage
Hi, na?
Lohnsteuer online
Mal wieder Zeit für ein Tatort-Statement:
Schmerzen in Händen und Füßen
Halswirbel knackt laut - verschiebt sich durch Knacks
Passend zum Erschöpfungs- Thema...