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Geschrieben von ungewohnt am 09.09.2013, 16:24 Uhr

Kommt auf den Tarifvertrag an

Besteht lt. Tarifvertrag die Möglichkeit den Resturlaub mit ins neue Jahr zu nehmen, kann der AG dies nicht einseitig ändern.
Ansonsten gilt das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Ausnahmen gibt es auch: wenn der Urlaub nicht genommen werden kann
Z.B. Urlaub geplant 15.12.-31.12. und man wird krank in diesem Zeitraum: diese Urlaubstage erhält man im folgenden Jahr - meist bis 31.3.

 
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