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Geschrieben von Ebba am 20.05.2014, 22:59 Uhr

Klassenfahrt ins Ausland und ein Schaden

Wird denn Schadenersatz verlangt? Ich käme nicht im Traum auf die Idee in so einem Fall Schadenersatz zu verlangen, vielmehr wäre ich froh, wenn dem Kind weiter nix passiert wäre und wäre etwas beschämt die die schlechte Qualität des Bettes.
Grundsätzlich ist, zumindest nach deutschen Recht, derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig zB in seinem Eigentum schädigt.
Wo soll denn hier die fahrlässige Handlung des Kindes liegen, wenn es nichts anderes tut, als sich auf das Bett zu setzen.

Anders sähe es vielleicht aus, wenn das Kind vorher wie ein wilder auf dem Bett herumgehopst wäre

 
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