Geschrieben von like am 11.09.2011, 9:57 Uhr |
Kirmes
eigentlich ist der Ausschank an unter 16-Jährige verboten, branntweinhaltige Getränke erst ab 18. Die Veranstalter machen sich somit strafbar. Da würde ich mal bei der Polizei und der Gemeindeverwaltung nachhaken, ob das irgendwer kontrolliert, zur Not auch mal die Presse einschalten.
Problem ist allerdings, dass Jugendliche wegen dieser Vorschrift zu solchen Veranstaltungen eigenes Zeug mitbringen.
Du kannst nur DEINE Tochter bestärken weiterhin IHREN Weg zu gehen und sich nicht der saufenden Mehrheit anzuschließen.
- Kirmes - Nurit 11.09.11, 9:20
- Re: Kirmes - Andrea&Würmchen 11.09.11, 9:54
- Re: Kirmes - like 11.09.11, 9:57
DVD König der Löwen kommt wieder raus..
Frage zu Star Wars Karten
7:0
Gebäudebrandversicherung
Grrrr, was soll nur aus solch armen kindern werden?
Kann sich dieser scheiß sommer/herbst mal entscheiden?
Vallie
Aaaah bitte Hilfe nun hats uns auch erwischt.....Läuse:-(((( Welches Mittel...
Genervt vom mann !