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Geschrieben von like am 11.09.2011, 9:57 Uhr

Kirmes

eigentlich ist der Ausschank an unter 16-Jährige verboten, branntweinhaltige Getränke erst ab 18. Die Veranstalter machen sich somit strafbar. Da würde ich mal bei der Polizei und der Gemeindeverwaltung nachhaken, ob das irgendwer kontrolliert, zur Not auch mal die Presse einschalten.
Problem ist allerdings, dass Jugendliche wegen dieser Vorschrift zu solchen Veranstaltungen eigenes Zeug mitbringen.
Du kannst nur DEINE Tochter bestärken weiterhin IHREN Weg zu gehen und sich nicht der saufenden Mehrheit anzuschließen.

 
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