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von Nurit  am 11.09.2011, 9:20 Uhr

Kirmes

Wir waren gestern mit unserer jüngsten Tochter zur Kirmes.
Meine Große (14) war schon mit Freunden seit dem Nachmittag da. Natürlich haben wir versucht, sie gleich auf Anhieb zu finden, doch das ist mir erst vom Riesenrad aus gelungen. Sie stand etwas außerhalb des Geländes mit ihren Leuten. Ich bin dann hingegangen, um mit ihr zu verabreden, wo wir uns treffen, um gemeinsam nach Hause zu fahren.
Dabei sind mir fast die Augen rausgefallen; die Mädels sahen freizügiger aus, als auf dem Hamburger Straßenstrich und obwohl Polizei daneben stand, wurde gesoffen und geraucht. Teilweise waren die Leute erst höchstens 12.
Meine Große hat sich sichtlich unwohl gefühlt und wollte dann auch eher mit uns nach Hause.
Zum Schluss sahen wir noch einen dermaßen besoffenen Jungen (garantiert nicht mal 14), der schnurstacks auf den See zutaumelte. Meine Große und ich wollten gerade hinterher, um Schlimmeres zu verhindern, als jüngere Erwachsene schon zu ihm runterliefen.

Ich kann nicht verstehen, dass Jahrmarkt/Kirmes rechtsfreie Zone ist und Kinder da freiweg saufen können. Auch die Polizei hat nichts gemacht. Ich habe mehrfach gesehen, dass Kinder Alk ausgeschenkt bekamen und strunzbesoffen in die Fahrgeschäfte gelassen wurden.

Ganz ehrlich: ich bin stolz auf meine Tochter, die dem Gruppenzwang nicht unterlag und frage mich trotzdem, ob ich sie da im nächsten Jahr wieder hinlasse.
Ich weiß, dass man nicht verhindern kann, dass Jugendliche da saufen, nur zu meiner Zeit bekam man keinen Alk, wenn man offensichtlich erst 12 war und schon mal gleich nicht unter dem wachsamen Augen der Polizei. So extrem habe ich das noch nie gesehen; auch aus der Klasse meiner Tochter schwankten mir Leute mit Kippe und Fahne entgegen.

Würdet Ihr Eurer Kind da noch mal hinlassen?

LG,
nurit

 
2 Antworten:

Re: Kirmes

Antwort von Andrea&Würmchen am 11.09.2011, 9:54 Uhr

Hallo,

bei uns (im Ort und in der Region allgemein) wird da schon drauf geachtet. Jedes Jahr werden zu den Festen spezielle Verordnungen erlassen, die es bspw. untersagen, eigenen Alkohol mitzubringen oder aber wo anders zu trinken als in den Zelten, an den Ständen, etc., an denen Alkohol ausgeschenkt wird. Des Weiteren wird immer wieder an das Jugendschutzgesetz erinnert und ich habe auch noch nie gesehen, dass Jugendliche, die DEUTLICH unter der entsprechenden Altersgrenze waren, Alkohol ausgeschenkt bekommen haben. Sicher, ein Jahr rauf oder runter, das kann man oft nur anhand des Ausweises kontrollieren. Ob das jetzt so gemacht wird, weiß ich nicht... Aber die ganz groben Schnitzer erlaubt man sich hier jedenfalls nicht.

Grüße
Andrea

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Re: Kirmes

Antwort von like am 11.09.2011, 9:57 Uhr

eigentlich ist der Ausschank an unter 16-Jährige verboten, branntweinhaltige Getränke erst ab 18. Die Veranstalter machen sich somit strafbar. Da würde ich mal bei der Polizei und der Gemeindeverwaltung nachhaken, ob das irgendwer kontrolliert, zur Not auch mal die Presse einschalten.
Problem ist allerdings, dass Jugendliche wegen dieser Vorschrift zu solchen Veranstaltungen eigenes Zeug mitbringen.
Du kannst nur DEINE Tochter bestärken weiterhin IHREN Weg zu gehen und sich nicht der saufenden Mehrheit anzuschließen.

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