von bleibcoolMama am 05.07.2011, 20:04 Uhr |
kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot
Liebe Sue,
das Problem bei der Sache ist, dass du zwar versichert bist, wenn du arbeitest und für diese Zeit kein ALG 2 beantragst, du aber dann in der Regel einen Monat komplett ohne Bezüge überbrücken musst, da die Arge im voraus zahlt und der Arbeitgeber rückwirkend. Wenn du also einen Job ab 1.8. hast zahlt die Arge für diesen Monat nicht mehr und du musst diesen Monat irgendwie überbrücken. Einzige Lösung wäre, wenn garantiert ist, dass du dein Gehalt erst im Folgemonat (September) ausgezahlt bekommst.Das muss dein AG dann auch so bescheinigen.
LG,
bcMama
- kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot - Suka73 05.07.11, 17:55
- Re: kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot - taram 05.07.11, 18:27
- Re: kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot - bleibcoolMama 05.07.11, 20:04
- taram - Suka73 06.07.11, 1:13
- Re: kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot - Reni+Lena 05.07.11, 20:14
- Re: Reni + Lena - bleibcoolMama 05.07.11, 20:18
- Überbrückungsgeld beantragen oT - Thaga 06.07.11, 7:38
- Re: Reni + Lena - bleibcoolMama 05.07.11, 20:18
- Re: kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot - taram 05.07.11, 18:27
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