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Geschrieben von Frank NRW am 12.09.2005, 15:38 Uhr

kennt jemand das?? brauch mal Hilfe (acoreus collection services)

Unabhängig davon ob Du nun reagierst oder nicht, notwendige Kosten kann der Inkassodienst erst bei schriftlicher Zahlungsaufforderung berechnen. Und das wird er dann auch - zumeist nicht wenig -.

Erstattungsfähig sind diese aber auch nur dann, wenn Dir die Forderungshöhe v. eigentlichen Gläubiger bereits mitgeteilt wurde - in welcher Form auch immer -. Strittig bleibt aber weiterhin die Notwendigkeit der Einschaltung.

 
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