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Geschrieben von kikipt am 05.06.2011, 11:52 Uhr

keine klagen??

das heisst, wenn das kind in bayern als muss kind eingestuft worden waere duerfte sie klagen.. bei einem kann kind nicht?
es kann auch mal ein problem auftauchen. das heisst sie darf sich dann hier nicht auskotzen weil die ach so boese mutter ihr kind 1 woche vor dem 6ten lebensjahr eingestuft hat??

DAS kann ich nicht verstehen..
klar hab auch ich schon geklagt .. ja nicht hier.. hatten auch eine schwere zeit in der 6ten klasse.. aber nicht weil sie zu jung war.. sondern aus anderen gruenden...

ODER durfte ich nicht klagen weil die andere erst mit 7 in die schule kam und die erste klasse trotz allem nicht packte??? das arme kind musste noch ein jahr in den kiga wo andere schon in die schule durften..

sorry da komm mir das

 
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