Geschrieben von golfer am 31.05.2011, 9:09 Uhr |
kachelmann frei
und was meint ihr.......
Re: kachelmann frei
Antwort von MamavonLucas am 31.05.2011, 9:12 Uhr
Damit war zu rechnen da es da einfach an Beweisen mangelt und man eben nicht 100% ausschliessen konnte das sich seine Ex die Spuren nicht selbst zugefügt hat....
Ruf dürfte dennoch im A*** sein...
Abwarten,.....Ob sie in Berufung geht???
Re: kachelmann frei
Antwort von Mareike25 am 31.05.2011, 9:15 Uhr
War fast klar, wegen Mangel an Beweisen. Waren keine eindeutige Beweise da. Von daher find ich das Urteil fair. Viel Verloren hat er schon.
Lg Mareike
Re: kachelmann frei
Antwort von Suschi am 31.05.2011, 9:23 Uhr
Frei, aber viel verloren. Seine Karriere ist ruiniert.
Und glauben werden es ja nicht alle. Wirklich bewiesen ist weder das eine noch das andere....
Re: kachelmann frei
Antwort von Sakra am 31.05.2011, 9:43 Uhr
ich würde ihn gerne wieder *wettern* sehen.
immer im zweifel für den angeklagten und wenn keine beweise da sind, dann.......................
Re: kachelmann frei
Antwort von kati1976 am 31.05.2011, 9:44 Uhr
freigesprochen aber trotzdem der verlierer
wenn ich mich recht erinnere haben beide seiten glecih gesagt das sie in berufung gehen
er wenn verurteilung
sie wenn freiscpruch
was ich davon halten soll, bin mir gar nicht so sicher und möchte nicht in der haut der richter stecken
auf eine art, kann ich mir eine racheakt von ihr
aber andersrum kann er es auch getan haben
Re: kachelmann frei
Antwort von Jana2 am 31.05.2011, 9:50 Uhr
Schliesse mich Kati an!
Davon abgesehen, das ich ihn nie sehen mochte, gilt "Im Zweifel FÜR den Angeklagten!"
Tja, Zweifel werden wohl bleiben, so oder so.
ICH wöllte da nicht am Richterpult sitzen.....
Im Zweifel für den Angeklagten
Antwort von maleja am 31.05.2011, 9:52 Uhr
das ist unser Rechtsstaat und ist auch richtig so.
Re: Im Zweifel für den Angeklagten
Antwort von LaEmLu-Mama am 31.05.2011, 9:58 Uhr
guckt euch nur den andreas türck an. wurde auch beschuldigt wegen einer vergewaltigung. später wurde gesagt er war unschuldig, doch hat er nie wieder fuß gefasst
Berufung
Antwort von DK-Ursel am 31.05.2011, 10:01 Uhr
Hej allesammen!
Kann sie überhaupt in Berufung gehen?
Das muß m.E. doch der Staatsanwalt machen, und ich denke mal - da bi ich mit einem Kommentator heute morgen VOR dem ichterspruch einig - , der wird sich hüten, bei einer solchen Beweislage eine 2. Niederlage zu riskieren.
Wenn überhaupt, kann sie wohl einen Zivilprozeß auf Schadeneratz/Schmerzensgeld etc. anstrengen, aber ohne seine Verurteilung ist das ja wohl auch eher aussichtslos.
Keine Juristin, aber doch dies einwerfend - Ursel, DK
Ich frage mich, welche Frau, die NICHT
Antwort von FrauKrause am 31.05.2011, 10:02 Uhr
vergewaltigt wurde, DAS auf sich nehmen würde. Sie mußte wissen, dass es ein langes Verfahren und einen Riesenwirbel geben würde. Sie mußte das alles wissen und hat ihn trotzdem angezeigt. Sehr mutig. Allerdings schwer nachweisbar. Sicher haben viele mit einem Freispruch gerechnet. ich könnte mir trotzdem vorstellen, dass er das wirklich gemacht hat.
Ich will ihn nicht mehr im Fernsehen sehen.
Die ganze Sache ist natürlich ein großer Rückschlag für alle Frauen, die mißhandelt und vergewaltigt werden. Wer traut sich noch, eine Anzeige zu machen??? Wie kann man überhaupt einen Beweis führen? Ich habe das auch schon durch und bin unterlegen. Es tut schon sehr weh, wenn einem sowas passiert und einem dann auch noch Lüge unterstellt wird. Mir wurde wegen meiner Erinnerungslücken auch vorgeworfen, ich würde lügen. Nur: Ich habe nicht gelogen!
LG fk
Re: Im Zweifel für den Angeklagten
Antwort von Nurit am 31.05.2011, 10:05 Uhr
Absolut richtig: seine Schuld ist nicht bewiesen.
Ich wünsche beiden Parteien, dass jetzt das Leben wieder einigermaßen normal weitergehen kann. Sein Ruf mag jetzt erstmal ruiniert sein (finde ich eigentlich nicht, aber wird allgemein angenommen), aber man muss sich mal vor Augen halten; dass beide Seiten hier richtig Federn lassen mussten und
ich hoffe nur, dass es hier nicht wirklich ein Vergewaltigungsopfer gibt...
LG,
Kathrin
Sie kann!
Antwort von mozipan am 31.05.2011, 10:13 Uhr
Sie ist in diesem Verfahren Nebeklägerin und in diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass sie als Nebenklägerin Rechtsmittel einlegt.
Eine Frau die sich rächen will macht viel viel mehr als man sich vorstellen kann und
Antwort von mozipan am 31.05.2011, 10:19 Uhr
wenn sie nicht vergewaltigt wurde, hat sie ja auch nicht diese emotionale Verbindung zu der angeklagten Tat, die sie hätte, wenn sie tatsächlich vergwaltigt worden wäre. Sprich, wenn ihr das nicht geschehen ist, ist es einfach nur ein Verfahren für sie, wo sie sozusagen nur dabei ist und wie in einem Theaterstück mitspielt. Die Anklage selbst und die angebliche Tat und was damit zusammenhängt, würde sie in diesem Fall ja null emotional berühren, da nicht wirklich geschehen. Sorry, etwas wirr geschrieben, aber ihr versteht sicher was ich meine.
In einem solchen Fall wäre es sicherlich nicht wirklich viel, was sie auf sich nehmen würde.
Re: Ich frage mich, welche Frau, die NICHT
Antwort von Ebba am 31.05.2011, 10:30 Uhr
dass ein wahrer Täter, wie du es wohl erlebt hast, freigesprochen wird ist sehr schmerzlich für die Betroffenen. Ich kann das sehr gut nachfühlen.
Dennoch darf einen das persönliche Erleben nicht blind machen für die Gründe, die dazu führen können einen Unschuldigen einer solchen Tat zu bezichtigen und IMHO gehören Rachegelüste aufgrund verletzter Gefühle und enttäuschte Erwartungen dazu.
Den Ruf eine Mannes kann Frau eben am Besten dadurch ruinieren, dass sie ihn einer Vergewaltigung oder wie auch gelegentlich in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten des sexuellen Missbrauchs der Kinder bezichtigt.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Herr K. tats. unschuldig ist und darüberhinaus bin ich heil froh, dass in unserem Rechtssystem immer der Grds. "in dubio pro reo" gilt.
na ja
Antwort von Chatilia am 31.05.2011, 10:48 Uhr
ich finde, hier ist nur eines klar: eine gerechte welt ist utopie.
unser rechtsystem hat wirklich fortschritte gemacht wenn man es mit den früheren jahrhunderten vergleicht. trotzdem wird es nie möglich sein, alles wirklich aufzuklären. es gibt menschen, die deswegen resignieren.
oft ist es doch so, dass es irgendwo einfach sehr ungerecht zu und her geht und man kann alle gesetze der welt bemühen, man kommt trotzdem nicht zu seinem recht. genau für all diese menschen ist dieses urteil ein schlag ins gesicht, obwohl niemand - ausser den beiden beteiligten - weiss, wer nun täter und wer opfer ist.
ich bewundere alle menschen, die sich beruflich mit dem rechtsystem auseinandersetzen. ich könnte es nicht und bin froh, macht diesen job jemand anders.
Re: na ja
Antwort von deischuhzu am 31.05.2011, 11:48 Uhr
das erinnert mich an einen Fall, Mann hat Ehefrau, nachdem er sie in den Wald verschleppte, erschlagen. Er wurde wegen Totschlags verurteilt. Der BGH hob das Urteil auf, da Anzeichen für Mord gegeben sind und dem Angeklagten der Prozess wegen Mord gemacht werden soll.
Die Staatsanwaltschaft hat es nicht geschafft, dem Mann den Mord nachzuweisen, so dass dieser nun wieder auf freiem Fuß lebt, obwohl er seine Frau eindeutig auf dem Gewissen hat.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, nunja da hat hier bestimmt jeder seine Erfahrungen mit gemacht.
Mal sehen, was die Revision bringt. Die Beiden wissen nur selbst, was wirklich war. Ich möchte solche Schlammschlachten nicht in den Nachrichten haben, von wem auch immer, schon gar nicht so hetzerisch und subjektiv.
Ich weiß nicht, ob der Freispruch richtig ist.........
Antwort von leaelk am 31.05.2011, 11:51 Uhr
Er ist sicher aus der Perspektive richtig "Im Zweifel für den Angeklagten", aber generell bin ich trotzdem zwiegespalten. Zu oft habe ich erlebt, dass Frauen, die wirklich schwere Gewalt erlebt haben und sich unter größter Belastung irgendwann dafür entschieden haben, das Ganze anzuzeigen, dann auch noch den Tiefschlag erleben mußten, dass der Peiniger mangels belegbarer Beweise dann auch noch frei gesprochen wurde und ihnen nicht geglaubt wurde (oder es zumindest nicht einwandfrei beweisbar war), obwohl sie die Wahrheit gesagt haben.
Das macht das Ganze doppelt schlimm.
Für das Opfer hoffe ich einfach, dass es vielleicht doch kein Opfer ist, denn sonst ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht.
LG K erstin
Re: Ich frage mich, welche Frau, die NICHT
Antwort von Mama5+1? am 31.05.2011, 11:58 Uhr
Ganz einfach:RACHE!Ich kenne persönlich 2 Fälle,wo es genauso ist.Ein Fall sogar ganz aktuell.Da wird so einiges auf sich genommen.Und es würde eher eine tatsächlich vergewaltigte Frau so einen Prozess nicht durchuziehen,als eine die es nur erfunden hat.Ich bin selbst Opfer und ich würde so einen Prozess nicht nochmal durchstehen wollen und hätte es wahrscheinlich auch damals nicht durchgezogen,wenn ich da schon (ich war 14) gewusst hätte was auf mich zukommt.Du bist als tatsächliches Opfer eh schon doll mitgenommen und es kostet enorme Kraft das alles durch zu stehen.Sowas zu erfinden um jemandem aus Rache o.ä.zu schädigen(oder weiss der Geier warum)das bedarf nur einem gewissen Schauspieltalent und Phantasie.
LG
Nicole
An eine Revision glaube ich nicht wirklich.
Antwort von mozipan am 31.05.2011, 12:25 Uhr
Berufung ist hier zunächst das Rechtsmittel der Wahl.
Eine Revision ist was völlig anderes.
Eine Revision ist nur möglich bei einer Verletzung formellen oder materiellen Rechts, sprich: wenn Verfahrensfehler vorliegen.
Revisionen bedürfen der Zulassung.
Eine Revision prüft auch lediglich ob das Verfahren "richtig" geführt wurde. Eine Überprüfung der Sachlage oder die Einführung neuer Beweismittel erfolgt bei einer Revision nicht mehr.
Re: kachelmann frei
Antwort von bobfahrer am 31.05.2011, 12:49 Uhr
...das muss man so akzeptieren - ich halte ihn für Schuldig - mag seinb das es daran liegt das ich den noch nie mochte - ich weis es nicht. Evtl glaub ich auch das eine Frau nie so einen Aufriss machen würde wenn es nicht wahre währe..., wir werden die Wahrheit nie erfahren.
Re: kachelmann frei
Antwort von lovemy2babys am 31.05.2011, 13:11 Uhr
Das Urteil wird schon seine berechtigtigen Gründe haben und sei es der Mangel an Beweisen. Nur eins steht fest. Wenn er wirklich unschuldig ist tut er mir echt leid...
Und wenn er nicht unschuldig ist.......
Antwort von leaelk am 31.05.2011, 13:31 Uhr
............ dann tut mir persönlich das Opfer noch viel mehr leid.
Re: ich denke
Antwort von Maximum am 31.05.2011, 13:59 Uhr
er wird wieder die Leiter hoch steigen,denke das er jetzt noch viel mehr Fans hat als vorher wo er nur der Wetteronkel war.
Warten wir mal ab,ich denke in 5 Jahren kräht kein Hahn mehr nach diesem Prozess...
Re: kachelmann frei
Antwort von Sternspinne am 31.05.2011, 14:06 Uhr
Ich denke, so ein Ding wird für sie irgendwann ein Selbstläufer, wenn er unschuldig ist. Zuerst ist es Rache, dann kann sie nicht mehr zurück. An welcher Stelle sollte sie denn sagen, nee, ich habe gelogen? Sie verstrickt sich immer mehr darin.
Das war im übrigen auch mein persönlicher Eindruck und überzeugt haben mich die Argumente pro Vergewaltigung ganz bestimmt nicht.
Restless legs
Hier sind doch auch Berliner Mamis - Achtung Werbung, ich hoffe, ich darf kurz..
Wie heißen die Dinger, die man an Gläser/Becher hängt ...
Haarentfernung bei Frauen ist den USA
Was hilft gegen Zecken?
Ebay Gekauft-Liste - Anklickkästchen fehlt
Zählt das zur Garantie?
Hilfe ! EInladung für Ritterfest (text im Mittelalterstil)
Mal eine Frage an die türkischen User