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Geschrieben von MM am 23.05.2014, 9:39 Uhr

Jetzt hol ich es doch noch mal hoch (Ausnahmeregelungen)...

... weil es mich beschäftigt und unten evtl. untergeht...

Einerseits werden in vielen Bereichen keine Ausnahmen zugelassen, z.B. neulich in der Diskussion hier, ob man sein Kind ausnahmsweise ein paar Tage früher aus der Schule nehmen darf, wenn man z.B. zu einer Hochzeit in der Familie fährt - das fanden viele absolut daneben, ritten auf dem "Prinzip", der Schulpflicht und dem Gleichheitsprinzip für alle rum, verglichen Ferien mit Urlaub bei Arbeitnehmern.... usw. - also bei vielen eine sehr strenge Auslegung und Ablehnug von Ausnahmen.

Dabei ging es um nichts Schwerwiegendes - die Schulbildung eines Kindes ist schliesslich nicht von ein paar Tagen schulfrei bedroht, niemandem wird geschadet oder gar Leid zugefügt.

Bei dem Schlachten von Tieren ohne Betäubung aber (das sehr wohl schadet und lebendigen Wesen Leid zufügt!) ist man aber auf einmal - im Rahmen der "Religionsausübung" - ganz offen für Ausnahmeregelungen, befürwortet diese - und wer diese nicht akzeptiert und ebenfalls das Gleichheitsprinzip betont, ist angeblich gleich "arrogant" oder "fremdenfeindlich"??? Warum?

Das ist völlig doch willkürlich und unlogisch, ich verstehe es überhaupt nicht!

Wenn man auf Prinzipien besteht, dann doch wohl am eheseten da, wo es um etwas Schwerwiegendes geht - und das Leiden der Tiere IST schwerwiegend!!!!

Warum gibt es dieses zweierlei Mass (sorry, hab hier kein funktionierendes EsZet)...?

 
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