Geschrieben von Nikas am 24.01.2014, 16:31 Uhr |
Jetzt hab ich auch mal eine ärztliche Frage - Herausgabe von Krankenakten
Ich hab zwar schon versucht, mich anderweitig schlau zu machen. Aber hier sind ja auch immer kompetente Experten für alle Lebenslagen.
Gibt es unausräumbare Gründe, dass sich der Hausarzt weigern kann, die Krankenakten (bzw. Kopien) eines verstorbenen Patienten an den Ehepartner herauszugeben?
Die Unterlagen an den nächsten behandelnden Arzt weiterleiten - wie auch üblich - geht ja in solchen Fällen schlechterdings nicht mehr.
Wie also kommt man an die Akten?
Re: Jetzt hab ich auch mal eine "ärztliche" Frage - Herausgabe von Krankenakten
Antwort von Nikas am 24.01.2014, 16:35 Uhr
Ergänzung: Im konkreten Fall ist es so, dass der Hausarzt den hinterbliebenen Ehepartner mündlich in der Praxis beschieden hat, dass er die Unterlagen nicht herausgibt und auch nicht herausgeben muss.
Re: Jetzt hab ich auch mal eine "ärztliche" Frage - Herausgabe von Krankenakten
Antwort von IngeA am 24.01.2014, 16:39 Uhr
Die Schweigepflicht gilt auch über den Tod hinaus. Wenn der Patient also nicht verfügt hat, dass die Ehepartnerin informiert werden darf, darf der Arzt die Unterlagen nicht rausrücken.
LG Inge
Re: Jetzt hab ich auch mal eine "ärztliche" Frage - Herausgabe von Krankenakten
Antwort von Anja+Calvin am 24.01.2014, 17:15 Uhr
Du schreibst "an den nächst behandelnden Arzt". Der Patient ist aber doch tot, warum soll es dann einen nächst behandelnden Arzt geben.
Re: Jetzt hab ich auch mal eine "ärztliche" Frage - Herausgabe von Krankenakten
Antwort von ursel am 24.01.2014, 17:15 Uhr
Hallo,
wenn der Hinterbliebene einen Erbschein hat, müßte es rechtlich so sein, dass der Arzt auch die gesamten Unterlagen rausrücken muss.
sie schreibt ja, dass das die übliche art wäre, an Krankenunterlagen zu kommen
Antwort von Leewja am 24.01.2014, 17:37 Uhr
wenn man den arzt wechselt.
und dass das in dem fall eben nicht geht.
und wes ist so: schweigepflicht endet NICHT mit dem Tod.
wenn der Patient nicht verfügt hat, dass der und der einsicht nehmen darf, darf man es nicht offenbaren, so ist das eben.
wie kommst du darauf???
Antwort von Leewja am 24.01.2014, 17:37 Uhr
man hat doch kein erbrecht auf geheimnisse und krankengeschichten????
Re: Es gibt KEIN Recht auf Herausgabe
Antwort von joso1 am 24.01.2014, 17:48 Uhr
Ausser der Patient hattte dies schriftlich verfügt.
Bsp.: Erst kürzlich kam der Mann einer verstorbenen Pat und wollte die Akte. Zufälligerweise wussten wir, dass das Paar seit 12 Jahren getrennt mit verschiedenen Partnern lebte und keinerlei guten Kontakt hatte. Die Frau sogar ( nur mündlich) uns Ärzt informierte , dass sie keinerlei Angaben an ihren "Nochehemann" wünsche- daran haben wir uns zu halten. Die Eheleute waren nur aus finanziellen Gründen ( hatten ein gemeinsames Geschäft) nicht geschieden!!!! wg der teils unmündigen Kinder
lG J
Re: Es gibt KEIN Recht auf Herausgabe
Antwort von Nikas am 24.01.2014, 17:58 Uhr
Daaanke für alle Antworten.
Es geht eventuell darum, Behandlungsfehler nachzuweisen. In dem Falle geht es dann nur über richterlichen Beschluss, befürchte ich?
Im Internet fand ich sinngemäß Aussagen, dass die Herausgabe auch an den Hinterbliebenen nicht verweigert werden darf.
Von der letztbehandelnden Klinik bekam hinterbliebener Ehepartner sämtliche Unterlagen ohne jedes Problem.
Dann bin ich gespannt, wie sich die Sache weiterentwickelt. Ich berichte.
Einsichtsrecht? Jein!
Antwort von Ebba am 24.01.2014, 18:03 Uhr
Wie immer in der Juristerei gibt es häufig nicht nur schwarz oder weiß sondern noch einige Graustufen dazwischen.
Ein sehr interessantes und aussagekräftiges Urteil zum Thema findest du hier:
http://www.diekmann-rechtsanwaelte.de/publikationen/details/browse/1/select_category/0/article/die-einsichtnahme-in-patientenakten-nach-dem-tod-des-patienten/
Spannend wird es für dich ab III.
Re: DAS kam mir auch gerade in den Sinn, hätte es fast geschrieben.
Antwort von Franke am 24.01.2014, 18:06 Uhr
Was, wenn der Partner denkt, da sei vielleicht etwas falsch gelaufen?
Nicht so, dass er jetzt ins Blaue hinein die Juristen bemühen will und vielleicht dem Arzt Unrecht tut - aber halt mal jemand anschauen lassen, der sich damit auskennt?
Re: DAS kam mir auch gerade in den Sinn, hätte es fast geschrieben.
Antwort von IngeA am 24.01.2014, 18:07 Uhr
Der Staatsanwaltschaft übergeben?
LG Inge
Re: DAS kam mir auch gerade in den Sinn, hätte es fast geschrieben.
Antwort von Nikas am 24.01.2014, 18:13 Uhr
Wenn es spitz auf knopf geht, dann Staatsanwalt, ja, Inge.
Re: Einsichtsrecht? Jein!
Antwort von Ebba am 24.01.2014, 18:14 Uhr
oder guckst du hier, etwas komprimierter -Akteneinsicht durch Hinterbliebene-
http://www.aerzteblatt.de/archiv/58474/Krankenunterlagen-Wer-darf-Einsicht-nehmen
Re: Einsichtsrecht? Jein!
Antwort von Nikas am 24.01.2014, 18:14 Uhr
Danke, Ebba. Schau ich mir gleich mal an.
Re: Einsichtsrecht? Jein!
Antwort von Nikas am 24.01.2014, 18:35 Uhr
oja - III:
"...Darüber hinaus ist stets auch das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen in seiner Ausprägung als informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten..."
Ja, das ist nachvollziehbar. Aber endet es nicht dort, wo es u.U. Pfuscher schützt? Wäre es nicht auch im Interesse des postmortalen Persönlichkeitsrechts, dass jene belangt werden? Und so könnte man endlos hin- und her- und weiterargumentieren.
Diffiziles Terrain....diese Aktenlage....schwante mir gleich....
ich vermute, wenn du sowas vermutest
Antwort von Leewja am 24.01.2014, 18:53 Uhr
musst du vermutlich doch hartleibig juristisch tätig werden (lassen)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
Antwort von Ebba am 24.01.2014, 19:43 Uhr
hätte ich mal gleich tun sollen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/krankenakte.html
Bei uns in der Klinik war es so,
Antwort von Seansmama am 24.01.2014, 19:55 Uhr
dass nicht einmal die Ärzte der einen Klinik in die Akte der anderen Klinik schauen durfte, dies musste der Klinikschef erst mit seiner Unterschrift bestätigen, sozusagen als Freigabe.
Akten an Angehörige werden überhaupt nicht herausgegeben, es sei Eltern von Kindern. Bei Erwachsenen kann lediglich ein Arzt anfordern, aber kein Ehepartner. Für was soll es denn genutzt werden? Vielleicht kann die Ärztekammer weiterhelfen oder es gibt doch so Vereine, die sich da auskennen.
Ich denke, die richtige Akte gibt es nicht, höchstens Kopien und die kosten Geld. Aber ob man als Laie da durchsieht ist die nächste Frage, ich habe jahrelang med. Gutachten geschrieben, ... ein Laie hat keine Chance. Richtig wäre ein Fachanwalt in solchen Fällen!
Re: Bei uns in der Klinik war es so,
Antwort von Ebba am 24.01.2014, 20:07 Uhr
Die originalunterlagen müssen selbstverständlich nicht herausgegeben werden. Es besteht ein Einsichtsrecht. Nach meiner Erinnerung besteht damit auch ein Recht Kopien zu fertigen. Natürlich kostet das Geld, aber meist geht es ja auch genau darum, wenn Familienangehörige Verstorbener Akteneinsicht wünschen. Vermutete Behandlungsfehler und daraus resultierend Schadensersatzansprüchen und die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung des behandelnden Arztes.
Ob der Angehörige dann die Akten inhaltlich verstehen kann oder nicht kann selbstverständlich keinen Einfluss auf sein Einsichtsrecht haben, das wäre ja noch schöner. Dann dürfte auch kein Patient in seine Akte gucken ... In aller Regel wird der Angehörige die Akte dann schon mit einem Fachmann durchsprechen, ein Gutachten beauftragen u.a.
Re: Bei uns in der Klinik war es so,
Antwort von Seansmama am 24.01.2014, 20:18 Uhr
Wir hatten das schon, dass Angehörige in der KLinik waren und tatsächlich in die Akten schauen wollten, weil sie der Meinung waren, dass falsch behandelt wurde, auch wenn verstorben. Ist mir ein Rätsel, wie man auf solch eine Idee kommen kann. Noch Fragen?
Re: Bei uns in der Klinik war es so,
Antwort von Ebba am 24.01.2014, 20:42 Uhr
ja, Frage: wieso ist dir das ein Rätsel?
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/aok-krankenhaus-report-2014-19-000-tote-durch-behandlungsfehler-a-944615.html
Re: Bei uns in der Klinik war es so,
Antwort von Seansmama am 24.01.2014, 20:51 Uhr
Alles schon dagewesen: Da kommen Verwandte/Angehörige in die Klinik und fordern die Akten raus, weil sie meinen ein REcht darauf zu haben, ich mein damit, sie wollen sie sofort ausgehändigt haben/mitnehmen.
Re: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
Antwort von ursel am 24.01.2014, 21:01 Uhr
das habe ich eben auch so im Hintergrund und wenn du dann den Erbschein hast, bist du der, der erbt, also der auch die Infos bekommt.
Re: Bei uns in der Klinik war es so,
Antwort von Ebba am 24.01.2014, 21:06 Uhr
Ach so. Na, dann bietet man ihnen eben, so ein Einsichtsrecht nachvollziehbar ist, an, die Akten für sie zu kopieren oder einzuscannen u. per Mail zuzusenden. Selbstverständlich kann die Klinik bzw der behandelnde Arzt prüfen, ob irgendetwas gegen ein Einsichtsrecht spricht. Ganz sicher spricht nicht dagegen, dass die Angehörigen Behandlungsfehler vermuten ;-).
Die Realität
Antwort von Seansmama am 24.01.2014, 21:50 Uhr
sieht leider so aus, das Ärzte vornweg beschuldigt werden, Fehler begangen zu haben, da werden Briefe verfasst ohne jeglichen Nachweis eines Fehler: Es kann nicht sein ...
Keine Frage, es passieren Fehler, aber das was ich mitbekommen ist auch so, dass teilweise völlig unrealistische Vorstellungen herrschen, dass imemr die Ärzte Schuld sein soll, manchmal ist es schlicht PECH! Ich hab selber mal einen ganz traglischen Fall erlebt, liegt schon gut 15 Jahre zurück. Ein Mädel 12 Jahre hat eine schwere WS-OP überstanden, 6 Stunden, und nachdem sie vom Op-Tisch ins Bett zurückgelagert worden ist, ist sie einfach so verstorben. Herausgekommen ist nichts, Schicksal!?! Keiner hatte Schuld, kein Operateur, kein Narkosearzt, Niemand ... Sowas ist schwer zu ertragen, selbst für einen Arzt und der muss am nächsten Tag auch wieder ran.
Re: Die Realität
Antwort von Daffy am 25.01.2014, 7:37 Uhr
Wie soll man etwas nachweisen ohne Einblick in die Akten? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man im Nachhinein Klarheit haben möchte; während der Behandlung stand eher die Hoffnung und der nächste Behandlungsschritt im Vordergrund, danach kommen womöglich Fragen.
Und Du erwartest nicht ernsthaft, dass Eltern es unter Pech verbuchen, wenn nach einer OP ihr Kind stirbt?
Oft genug werden Dinge übersehen; ich denke gerade an die Beatmungseinheiten mit vertauschten Sauerstoff- und Lachgasschläuchen; es hätten Todesfälle (u.a bei Geburten) verhindert werden können, wenn früher nachgeforscht worden wäre.
Re: sie schreibt ja, dass das die übliche art wäre, an Krankenunterlagen zu kommen
Antwort von Anja+Calvin am 25.01.2014, 10:40 Uhr
Sorry, dann hab ich das falsch verstanden.
Re: Die Realität
Antwort von IngeA am 25.01.2014, 11:00 Uhr
Bleibt die Möglichkeit eine Obduktion zu fordern. Nur wer denkt da in so einem Moment schon dran.
Und, wenn man so einen Verdacht hat, kann man u.U. mit einem Rechtsanwalt etwas unternehmen oder halt gleich die Staatsanwaltschaft einschalten.
LG Inge
Re: Die Realität
Antwort von Daffy am 25.01.2014, 13:20 Uhr
Meist wird es darum gehen, ob der Patient nicht fachgerecht versorgt wurde - da hilft eine Obduktion weniger als der Einblick in den Ablauf der Behandlung.
Am allerliebsten ist es einem als Angehöriger doch, man weiß sicher, dass alles ordentlich abgelaufen ist, so dass man niemandem einen Vorwurf machen kann/muss (auch nicht sich selbst). Wer will schon gleich die schweren Geschütze auffahren...
Re: Die Realität
Antwort von Seansmama am 25.01.2014, 21:44 Uhr
Wenn solche Geschichten wie mit dem Mädel passieren, kann man wohl sicher sein, dass vom KH allein alles in die Wege geleitet wird, die Polizei ist da innerhalb kürzester Zeit da und auch Obduktionen werden dann veranlasst. Manchmal ist einfach niemand Schuld!
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